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Gersthofen: Wie lange müssen die Gersthofer noch  Wasser abkochen?

Gersthofen

Wie lange müssen die Gersthofer noch  Wasser abkochen?

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     Seit eineinhalb Wochen müssen die Bewohner von 12.000 Haushalten in Gersthofen und im Gablinger Ortsteil Holzhausen ihr Trinkwasser abkochen oder auf Mineralwasser ausweichen.
    Seit eineinhalb Wochen müssen die Bewohner von 12.000 Haushalten in Gersthofen und im Gablinger Ortsteil Holzhausen ihr Trinkwasser abkochen oder auf Mineralwasser ausweichen. Foto: Patrick Pleul, dpa

    Am Freitag ist Tag zehn des „Wasseralarms“ in Gersthofen angebrochen. Seit eineinhalb Wochen müssen die Bewohner von 12.000 Haushalten in

    Nach wie vor herrscht unter den Menschen in der Stadt spürbar Verunsicherung. Beleg dafür ist das städtische Not-Telefon, an dem unter der Rufnummer 0821/2491333 Mitarbeiter der Stadt 24 Stunden am Tag zu erreichen sind. Riefen dort in den ersten Tagen bis zu 250 Menschen am Tag an, so sind es jetzt nach Angaben der Stadt immer noch an die 80 am Tag. Ihre Fragen drehen sich meist um die Themen Waschen und Haustiere.

    Suche im 130 Kilometer langen Wassernetz

    Auf der Suche nach der Quelle der Keime im 130 Kilometer langen Wassernetz sind Mitarbeiter von Stadt und Gesundheitsamt trotz zahlreicher Messungen noch keinen Schritt weiter. Unbegrenzt Zeit haben sie nicht. Denn die Beteiligten wissen: Wird die Ursache für die als geringfügig beschriebene Verkeimung des Wassers nicht bald gefunden und beseitigt, kommt vermutlich Chlor zum Einsatz. Mit seiner Beigabe wird dann desinfiziert.

    Auf Anfrage unserer Zeitung bestätigte das Gesundheitsamt, dass „das Abkochgebot im Falle von Keimbelastungen auf Dauer keine praktikable Lösung für die Bevölkerung darstellt“. Deshalb sei je nach Fortgang der Ursachenforschung zu entscheiden, „ab welchem Zeitpunkt eine Sicherheitschlorung einzuleiten ist“.

    Beginn der Chlorung ist von vielen Faktoren abhängig

    Als „grober zeitlicher Richtwert“ könne der Zeitraum von rund 30 Tagen nach dem Nachweis einer Keimbelastung angesehen werden. Sollte die Ursache der Verkeimung innerhalb dieses Zeitraums nicht identifiziert und behoben sein, „kann eine Sicherheitschlorung notwendig werden“, so ein Sprecher des Landratsamtes. Der zeitliche Beginn sei jedoch von weiteren Faktoren abhängig: beispielsweise von der Beschaffenheit und Größe des betroffenen Versorgungsnetzes sowie den jeweiligen technischen Voraussetzungen für die Chlorung.

    Trinkwasser abkochen: Das ist zu beachten

    Abkochen Um die Krankheitserreger abzutöten, sollte man das Wasser einmal sprudelnd aufkochen und dann über circa zehn Minuten abkühlen lassen. Bereits abgekochtes und abgekühltes Wasser kann verschlossen und kühl aufbewahrt werden.

    Kochen Für die Zubereitung von Speisen (z.B. Waschen von Salat, Obst oder Gemüse) darf nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden. Dies gilt insbesondere, wenn die betreffenden Nahrungsmittel nicht gekocht, gegart oder gedünstet werden. Zum Kochen und auch für die Kaffeemaschine nur abgekochtes Wasser (oder gekauftes aus Flaschen) verwenden.

    Geschirr spülen Achten Sie darauf, dass das Spülwasser zum Geschirrspülen per Hand abgekocht ist. Unproblematisch ist jedoch aufgrund der verwendeten chemischen Reinigungsmittel und bei Temperaturen über 60 Grad das Spülen in der Geschirrspülmaschine. Es sollte allerdings das heißeste Programm gestartet werden.

    Haustiere müssen kein abgekochtes Wasser erhalten. Sie verfügen in der Regel über ein robustes Immunsystem, da Tiere ja auch in freier Natur aus Pfützen oder Flüssen trinken.

    Duschen und Baden sowie Haarewaschen ist bedenkenlos möglich, sofern Augen und Mund dabei geschlossen gehalten werden“, wird Bürgermeister Stefan Buck auf der Homepage der Stadt Gersthofen zitiert. Empfehlungen des Gesundheitsamts für die vergleichbaren Fälle in Dinkelscherben und Diedorf von 2018 erhalten allerdings den Hinweis, dass das Wasser aus der Leitung lieber nicht dazu benutzt werden sollen, die Haare und das Gesicht zu waschen, da die Keime durch die Körperöffnungen eindringen könnten. Für die Handhygiene reiche es aus, Leitungswasser und Seife zu verwenden. Zum Zähneputzen sollte man nur abgekochtes Wasser verwenden. Vorsicht ist auch bei offenen Wunden geboten wie zum Beispiel beim diabetischen Fußsyndrom. Wunden sollten mit einem wasserundurchlässigen Pflaster abgedeckt sein. Quellen: Stadt, Gesundheitsamt

    Beginnt diese, gilt zunächst weiter ein Abkochgebot, weil zunächst eine wirksame Chlorkonzentration im gesamten Netz erreicht werden muss. Das kann einige Tage dauern. Auch in Diedorf hatte das Gesundheitsamt vier Wochen nach dem ersten Keimbefund eine Sicherheitschlorung angeordnet, die in der Marktgemeinde bis heute anhält.

    Eine Keimbelastung von zwei KBE/100 ml

    In Gersthofen war bei einer Routinekontrolle am Montag, 21. August, eine Keimbelastung von zwei KBE/100 ml registriert worden. Gesetzlich vorgeschrieben ist aber ein Wert von 0. Die Einheit KBE steht für „Koloniebildende Einheit“ und bezeichnet zunächst nicht näher definierte Mikroorganismen. Wie inzwischen bekannt ist, wurde die Keimbelastung kurz darauf als coliform identifiziert. Am Mittwoch vor einer Woche wurde dann das Abkochgebot verhängt.

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