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Welden: Angebliche Manipulation: Polizei überprüft alle Urnen im Wahllokal

Welden

Angebliche Manipulation: Polizei überprüft alle Urnen im Wahllokal

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    Ärger gibt es nach der Wahl in Welden.
    Ärger gibt es nach der Wahl in Welden. Foto: Marcus Merk

    Erheblichen Wirbel hat der lückenhafte Bericht des rechten Kampagnenprojekts „Ein Prozent“ über eine angebliche Wahlfälschung in Welden ausgelöst. Diese Darstellung könnte nun tatsächlich noch ein Nachspiel haben – wegen falscher Verdächtigung. Auslöser für die Aufregung am Wahlsonntag war ein Post auf Facebook, der mehrere tausend Male geteilt wurde. Darin berichtet das rechte Netzwerk über eine Zuschrift, die es von einer nicht näher bekannten Person aus Bayern bekommen haben soll, die in Welden zur Wahl ging.

    Darin heißt es unter anderem: „Vor mir gingen zwei Männer ins Wahllokal, die offen verkündeten, die AfD wählen zu wollen. Als die beiden das Wahllokal verließen, wurden die Türen kurz geschlossen, was mich verwunderte. Ich ließ mich nicht beirren, öffnete eigenmächtig die Tür und sah wie ein Herr seine Hand in der Wahlurne hatte. Sofort zog er seine Hand schreckhaft heraus! Ich nahm mein Handy und machte schnell zwei Fotos, bevor ich angeschnauzt wurde. Fotos wären verboten – und der Herr fing schnell an, das Siegel mit Tesafilm zu überkleben.“ Darunter postete das Netzwerk ein Foto des abstehenden Siegels.

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    Foto: Screenshot AZ

    Unbestritten ist, dass das Klebesiegel von der Wahlurne abstand und diese nicht richtig verschloss, als die ersten zwei Wähler um acht Uhr morgens ihre Stimme abgaben. Ein 30-Jähriger nahm daran laut Polizei Anstoß und beschwerte sich unter anderem beim Landratsamt. In dem Telefonat rund eine dreiviertel Stunde nach Öffnung der Wahllokale sei auch das Wort „Wahlfälschung“ gefallen, so Wahlleiterin Marion Koppe. Gleichzeitig kursierte im Internet der eingangs geschilderte Eintrag. Der 30-Jährige hatte das Bild gemacht. Von wem das dazugehörige Statement stammte, in dem von der Hand im Stimmzettelbehälter die Rede ist, ist offenbar unklar.

    Niemand habe die Urne geöffnet und hinein gegriffen

    Weil der Griff in die Wahlurne eine Straftat wäre, rückte die Polizei nach Welden aus und vernahm die drei Wahlvorstände. Alle drei räumten die „Unachtsamkeit“, so Koppe, mit dem Siegel ein. Sie hätten aber übereinstimmend versichert, dass niemand die Urne geöffnet und hinein gegriffen habe. Eine Manipulation der Wahl in Welden hab es somit nicht gegeben, betont Koppe. In diesem Sinne hatte sich auch eine Polizeisprecher am Sonntag gegenüber unserer Redaktion geäußert. Für eine abschließende Beurteilung wartet das Landratsamt nun auf das Ermittlungsergebnis der Polizei. Zudem prüft die Staatsanwaltschaft, ob sie Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Handeln sieht.

    Beamte der Polizei Zusmarshausen überprüften am Sonntag alle Urnen in dem Wahllokal an der Ganghoferstraße und erfuhren, dass sich bei einer Urne das Siegel kurzzeitig auf einer Seite gelöst hatte. Somit wäre ein unbemerktes Öffnen der Urne möglich gewesen. Mit einem Klebeband schloss der Wahlvorstand laut Polizei die Urne. Eine Vernehmung des 30-Jährigen ergab laut Polizei „keinerlei Hinweise“, dass jemand in die Urne gegriffen hatte oder auf andere Weise auf den Wahlablauf Einfluss nahm.

    Ein wesentliches Detail unterschlagen

    Den Machern von „Ein Prozent“ war das ganz offenbar nicht genug. Noch am Sonntagabend behaupteten sie, dass die „Unstimmigkeiten bestätigt“ worden seien, unterschlugen dabei aber ein wesentliches Detail. Eingeräumt hatte das Landratsamt schon am Sonntag, dass die Wahlurne nicht richtig versiegelt war, als bereits zwei Stimmen darin lagen. Was bei der Darstellung von „Ein Prozent“ aber fehlte, war die ebenfalls bereits vorliegende Erkenntnis der Polizei, dass niemand die Hände in der Urne hatte.

    Wie geht es jetzt weiter? Dem Landratsamt liegen laut Wahlleiterin Koppe keine Erkenntnisse für eine Manipulation der Wahl vor. Vielmehr seien die drei ehrenamtlichen Helfer, die sich einer Unachtsamkeit schuldig gemacht hätten, zu Unrecht einer Straftat verdächtigt worden. Das wiederum wäre strafbar. Ob das Amt eine entsprechende Strafanzeige stellt, ist noch offen. (mahei/cf) .

    Lesen Sie zu dem Vorfall in Welden auch unseren Kommentar: Der Grund für den Wirbel

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