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Warum das Geld nicht gesichert ist

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Warum das Geld nicht gesichert ist

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    Augsburg Wie geht es weiter mit dem Bezahlkartensystem beim FC

    Nach dem Insolvenzantrag hat die Payment Solutions das Guthaben auf den Bezahlkarten nicht mehr ausgezahlt. Dabei handelt es sich um das Guthaben der Fans. Ist es rechtens, dass das Geld eingefroren wurde?

    Arndt Geiwitz: Das Kartenguthaben ist wie eine Anzahlung zu sehen. Und das ist bei einem Insolvenzfall nicht gesichert, sondern ebenso wie in vielen anderen Bereichen ein Teil der Insolvenzforderungen. Ein Beispiel: Wenn jemand ein Haus baut, die Fenster dafür bei einer Baufirma schon bezahlt hat und diese Fensterbaufirma einen Insolvenzantrag stellt, dann darf der Fensterbauer nicht liefern. Es sei denn, das Fenster wird nochmals bezahlt. Bei Payment Solutions muss der Insolvenzverwalter sogar dafür Sorge tragen, dass das Guthaben nicht zur Einlösung kommt. Diese Forderung darf rechtlich nicht erfüllt werden - eigentlich.

    Eigentlich?

    Geiwitz: Wenn der Insolvenzverwalter darstellen kann, dass die Bedienung dieser Auszahlung für das Unternehmen überlebenswichtig ist und dass ohne diese Bedienung keine Sanierung gelingt, dann kann er in Ausnahmefällen solche Forderungen doch erfüllen.

    Der Insolvenzantrag wurde am 3. Mai gestellt. Auch Hertha BSC Berlin greift auf die Dienste von Payment Solutions zurück. Beim Heimspiel gegen Leipzig am 6. Mai konnte die Karte noch eingeschränkt verwendet werden. Wie geht das zusammen?

    Geiwitz: Ich vermute, dass man sich deshalb beim ersten Spieltag nach Insolvenzanmeldung dazu durchgerungen hat, die Karten weiter zu bedienen. Aufgrund des medialen Rummels haben die Fans dann aber nicht – wie in der Vergangenheit üblich – neu aufgeladen und konsumiert, sondern mehr oder weniger nur noch konsumiert. Dem muss der Insolvenzverwalter natürlich einen Riegel vorschieben, zumal voraussichtlich keine Mittel zur Befriedigung der Kartenguthaben vorhanden sind. Das ist aber nicht so einfach: Dahinter stehen hohe Ansprüche, auch haftungsrechtlich.

    Bei Weltbild ist aber genau das geschehen – nach der Insolvenz des Verlages haben Sie als

    Geiwitz: Ja. Wir wollten die Kunden nicht verprellen. Der Schaden durch ausgezahlte Gutscheine wäre im Vergleich zur sicheren Rufschädigung, wenn wir das nicht getan hätten, um ein Vielfaches geringer gewesen. Allerdings muss der Verwalter dokumentieren, dass das wichtig ist. Das kann er nicht alleine entscheiden.

    Macht es für die Rechte der Fans einen Unterschied, ob auf der Bezahlkarte ein oder 500 Euro drauf sind?

    Geiwitz: Nein. Denn insolvenzrechtlich ist es die gleiche Forderungsart.

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