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Verwaltungsgerichtshof: Betrieb für Schweinemast kann starten

Verwaltungsgerichtshof

Betrieb für Schweinemast kann starten

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    In diesem neuen Stall beim „Haldenhof“ in der Nähe von Kühlenthal kann nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in München eine Schweinemast betrieben werden.
    In diesem neuen Stall beim „Haldenhof“ in der Nähe von Kühlenthal kann nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in München eine Schweinemast betrieben werden. Foto: Foto: Marcus Merk

    Kühlenthal/München Abgelehnt, genehmigt, abgelehnt, genehmigt – es ging lange hin und her, bis Landwirt Martin Kastner vom „Haldenhof“ (Gemeinde Kühlenthal) nun weiß, wie er dran ist. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in

    Wie Martin Kastner die Entscheidung der Münchner Behörde zu seinen Gunsten bewertet, das wollte er nicht verraten. „Kein Kommentar“, lautete seine Antwort auf die Frage, was er zur neuen Situation zu sagen habe? Wesentlich gesprächiger zeigte sich Kühlentahls Bürgermeister Erich Stohl. Er betonte: „Wir akzeptieren die Entscheidung aus München und legen den Fall nun zu den Akten.“ Zumal es in dem Urteil heißt, dass eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nicht zugelassen wird. Um ein weiteres Gerichtsverfahren in letzter Instanz zu erreichen, müssten die Gemeinde Kühlentahl oder Dominikus Foag, der als Nachbar des Haldenhofs selbst zwischen 1000 und 1200 Ferkel im Stall stehen hat und befürchtet, dass Viren vom Nachbarn seinen Tierbestand gefährden könnten, eine Nichtzulassungsbeschwerde anstrengen. Die Aussichten auf Erfolg schätzt Rechtsanwältin Irina Lindenberg-Lange, welche die Gemeinde

    Seit mehr als drei Jahren

    Seit mehr als drei Jahren zog sich die unendliche Geschichte um die geplante Schweinemast im „Haldenhof“ hin. Die Gemeinde hatte, als sie von dem Bauvorhaben erfuhr, angesichts angrenzender Bauplätze Bedenken wegen Geruchsbelästigung möglicher Bauherren und sprach sich dagegen aus. Das Landratsamt in Augsburg erteilte aber im Juni 2008 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Das wollten die Kommune und Nachbar Dominikus Foag nicht hinnehmen und klagten gemeinsam vor dem Verwaltungsgericht in

    Geruchsbelästigungen befürchtet

    Den Einwand der Gemeinde Kühlenthal, dass durch einen zusätzlichen Schweinemastbetrieb dann insgesamt circa 5200 Mastschweineplätze bei Westwind massive Geruchsbelästigungen im vorgesehenen Baugebiet erzeugen könnten, trug der 22. Senat des Verwaltungsgerichtshofs unter dem Vorsitz von Dr. Rainer Schenk nicht Rechnung. Unter anderem heißt es in dem Urteil: „Die Gemeinde (Kühlenthal, d. Red.) macht zu Unrecht geltend, das Vorhaben sei bauplanungsrechtlich unzulässig“. Auch verletzte das Vorhaben Kastners nicht die „nachbarschützenden Rechte“. Die von Dominikus Foag befürchtete Übertragung von Krankheitserregern reichen nicht aus, um den Gefahrenbegriff zu erfüllen. Dasselbe gelte in den Fällen, in denen für potenziell gesundheitsgefährdende Stoffe keine Wirkungsschwelle bestimmt werden könne, heißt es weiter in der Urteilsbegründung.

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