Adam Ahmed kritisierte dessen Betreuung in den Justizvollzugsanstalten in Erlangen und Straubing. Dort hätte man sich nicht ausreichend um Therapiemöglichkeiten für seinen Mandanten bemüht – dieses Bemühen sei jedoch die Grundlage für eine Sicherungsverwahrung: „Dieser Verstoß ist mit Händen zu greifen“, sagte Ahmed gestern vor Gericht.
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