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Ustersbach: Ustersbach muss für große Projekte weiter Schulden machen

Ustersbach

Ustersbach muss für große Projekte weiter Schulden machen

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    In Ustersbach stehen trotz knapper Kassen wichtige Projekte an.
    In Ustersbach stehen trotz knapper Kassen wichtige Projekte an. Foto: Siegfried P. Rupprecht

    Der Verwaltungs- und Vermögenshaushalt der Gemeinde Ustersbach schrumpft gegenüber dem Vorjahr um ein Fünftel. Darauf machte Kämmerer Christopher Huttner bei der letzten Sitzung des Gemeinderates aufmerksam. Der Gesamthaushalt für 2020 erreicht nur noch ein Volumen von 4,47 Millionen Euro. Das entspricht einer Minderung von 19,5 Prozent. Demgegenüber steigen die Einnahmen aus der Grundsteuer A und B voraussichtlich leicht an, auf 134.900 Euro. Auch die Einnahme aus der Gewerbesteuer erhöht sich um 124.500 Euro, auf 384.500 Euro. Die Schlüsselzuweisung unterliegt dagegen aufgrund der Veränderung der Steuerkraft starken zyklischen Schwankungen. Heuer liegt sie bei 246.500 Euro, im Vorjahr 54.200 Euro. Die Einkommenssteuerbeteiligung fällt wiederum leicht ab auf 597.000 Euro.

    Vor Umlagen bleibt auch die Gemeinde Ustersbach nicht verschont. Die Kreisumlage beläuft sich auf 546.900 Euro, im Vorjahr 600.000 Euro. Die Umlage für die Verwaltungsgemeinschaft Gessertshausen wird mit 339.800 Euro veranschlagt. Die Erhöhung ergibt sich unter anderem aus dem Personalzuwachs und den Tariferhöhungen. Die Verwaltungsumlage des Schulverbands Ustersbach sinkt auf 145.800 Euro, die des Schulverbands Dinkelscherben auf 22.200 Euro.

    Klärschlamm-Entsorgung schlägt kräftig zu Buche

    Bei den kostenrechnenden Einrichtungen belaufen sich die Gesamtkosten bei der Abwasserbeseitigung auf 343.400 Euro. Diesem Betrag stehen Einnahmen von 257.400 Euro gegenüber. Größter Ausgabeposten ist die Beseitigung des Klärschlamms mit 80.000 Euro. Im Bereich Bestattungen/Friedhofswesen werden Gebühreneinnahmen mit 5500 Euro, die Ausgaben mit 20.600 Euro angesetzt. Der Kämmerer empfahl deshalb eine zeitnahe Erhöhung der Gebühren. Bei der Wasserversorgung betragen die Einnahmen 184.700 Euro.

    Auf der Ausgabenseite sind die größten Posten unter anderem der Unterhalt von baulichen Anlagen (50.000 Euro) und der Bezug von Fremdwasser (80.000 Euro). Auch die Betriebsführung der Stadtwerke Augsburg schlägt mit 70.000 Euro zu Buche.

    Bei den Einnahmen des Vermögenshaushalts verwies der Kämmerer unter anderem auf die Investitionspauschale vom Freistaat, die auf 126.500 Euro anstieg. Grundstücksverkäufe seien mit 95.300 Euro in Ansatz gebracht.

    Im Bereich Wasserversorgung werden die Ausgaben 175.000 Euro erreichen. Hier sind unter anderem der Kauf eines Systemtrenners, die Planung eines neuen Hochbehälters und verschiedene Hochbaumaßnahmen am Brunnen 3 geplant. Der Kämmerer machte weiter darauf aufmerksam, dass der Verwaltungshaushalt im Jahr 2020 keinen Überschuss erziele, sodass der Vermögenshaushalt 554.500 Euro zuführen müsse.

    Für 2020 ist eine Kreditaufnahme von 100.000 Euro für Grundstückskäufe geplant. In den kommenden Jahren sei mit weiteren Kreditaufnahmen zu rechnen, so Christopher Huttner. Beim Kindergartenneubau müsse die komplette Summe vor der Zuschussbezahlung von der Gemeinde getragen werden. Weiter stünden ein neues Feuerwehrhaus und die Errichtung eines Hochbehälters an.

    Gemeinde greift in den Sparstrumpf

    Der Schuldenstand der Gemeinde beträgt am Ende des Jahres knapp 157.000 Euro. Dies ergibt eine Pro-Kopf-Verschuldung von 127,48 Euro. 2020 sei eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 850.900 Euro veranschlagt worden, um die Ausgaben zu decken, berichtete der Kämmerer. Dadurch sinke der Stand voraussichtlich auf rund 126.000 Euro.

    Die Gemeinderätinnen der Aktiven Bürger Ustersbach (ABU) sahen bei dem Vortrag des Haushalts vor allem das Verhältnis von Verwaltungs- zu Vermögenshaushalt mit großer Sorge. „Das bedeutet, dass die Einnahmen nicht ausreichen, um die Ausgaben des Verwaltungshaushalts einschließlich der Pflichtzuführung zu decken“, umriss Angelika Ortner. „Das heißt: Wir leben von der Substanz, was die Ausnahme darstellen sollte.“

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