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Ustersbach: Bürger in Ustersbach dürfen jetzt ihre eigenen Brunnen schlagen

Ustersbach

Bürger in Ustersbach dürfen jetzt ihre eigenen Brunnen schlagen

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    Gießwasser dürfen die Ustersbacher künftig aus eigenen Brunnen ziehen.
    Gießwasser dürfen die Ustersbacher künftig aus eigenen Brunnen ziehen. Foto: Ulrike Reschke (Symbol)

    Um das Thema Wasser drehten sich gleich zwei Punkte auf der Tagesordnung der jüngsten Gemeinderatssitzung in Ustersbach. Zum einen ging es um die Genehmigung von Brunnenanlagen zur Gartenbewässerung, zum anderen um die Errichtung einer fest montierten Bewässerungsanlage auf dem Schulsportplatz. Zur Entscheidung stand aber auch die Erstellung einer großen Plakatanschlagtafel. Hier ein Überblick.

    Dem Gremium lagen vier Anfragen von Bürgern vor, ob sie auf ihrem Grundstück einen Brunnen zur Gartenbewässerung errichten und betreiben dürfen. Bürgermeister Willi Reiter teilte mit, dass die aktuelle Wasserabgabesatzung klar regele, dass eine solche Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der öffentlichen Wasserversorgung nur in Ausnahmefällen erteilt werden solle. Auf der anderen Seite sei es ökologisch nicht ganz unproblematisch, die Bürger dazu zwingen zu wollen, das gemeindliche Wasser aus tiefen Grundwasserschichten zur Gartenbewässerung zu verwenden.

    Ustersbacher Bürger sparen nur wenige Euro pro Jahr

    Juliane Thimet vom Bayerischen Gemeindetag wurde deshalb um eine schriftliche Stellungnahme und Handlungsempfehlung gebeten. Da die Gartenbewässerung ohnehin von den Abwassergebühren befreit sei, gehe es hier nur um Kubikmeter eingesetzten Wassers, meinte sie. „Das ist so wenig, dass diese Form der Brauchwassernutzung auf die Gebühren in der Gemeinde sicher keine Auswirkung haben wird.“ Die Befreiung sei also unproblematisch zu erteilen. „Die Bürger sparen aber nur wenige Euro pro Jahr, um auf der anderen Seite sehr hohe Investitionskosten zu haben“, ergänzte Thimet.

    Mit eigenen Brunnen zur Bewässerung sparen die Ustersbacher wohl nur einige Euro pro Jahr. Im Gegenzug sind die Investitionskosten erheblich.
    Mit eigenen Brunnen zur Bewässerung sparen die Ustersbacher wohl nur einige Euro pro Jahr. Im Gegenzug sind die Investitionskosten erheblich. Foto: Stephanie Hoenig, dpa (Symbol)

    Mit knappen sieben zu sechs Stimmen fiel die Entscheidung schließlich für die Installation einer eigenen Brunnenanlage zur Gartenbewässerung. Der Anschlussnehmer muss sich aber verpflichten, den Brunnen ausschließlich dafür zu verwenden. Außerdem muss der Brunnen beim Landratsamt und der Gemeinde gemeldet werden.

    Rasensprenger können per App gesteuert werden

    Gemeinderat Markus Kohler (CSU/Bürgerliste) schlug nach Rücksprache mit dem Bauhof vor, den Schulsportplatz mit einer fest installierten Bewässerungsanlage auszustatten. Dabei sollen an vier Punkten Rasensprenger montiert werden, die dann per App vom Bauhof bedarfsabhängig gesteuert werden können. Die gleiche Steuerung habe bereits der TSV Ustersbach auf seinem Sportgelände verbaut und damit sehr gute Erfahrungen gemacht, hieß es. Vor allem durch die Einsparung an Arbeitszeit für den bisherigen Auf- und Abbau der Bewässerung amortisiere sich die Anlage in einem absehbaren Zeitraum. Die Kosten für die Errichtung bezifferte Kohler auf circa 12.000 bis 14.000 Euro.

    Keine Werbetafel an der Brunnenstraße

    Aus der Mitte des Gemeinderats wurde angeregt, vor einer abschließenden Zustimmung bei einer Fachfirma ein Kostenangebot für eine automatische Bewässerungsanlage einzuholen. Dem stimmte das komplette Gremium zu. Geschlossen dagegen votierten die Räte allerdings bei der Errichtung einer doppelseitigen frei stehenden Plakatanschlagtafel an der Brunnenstraße. Die Bauherrin beantragte auf einem Grundstück einen über 15 Quadratmeter großen Werbeträger im Abstand von rund vier Metern zur Fahrbahn der B300. Die Anlage solle zur Verkaufsförderung von Markenprodukten dienen, so die Antragstellerin.

    Der Gemeinderat sah dem Bauantrag ablehnend gegenüber. Er befürchtete einen Bezugsfall. Zudem erschien dem Gremium die geplante Dimensionierung im Gesamtbild als zu wuchtig.

    Baubefreiungen wurden in Ustersbach abgelehnt

    Kein Gehör fanden Bauherren am Hopfenweg mit ihren Bitten zu Baubefreiungen. So sollte anstelle des begrünten Flachdachs eine geflieste Dachterrasse entstehen sowie der Dachüberstand im Bereich des Ortganges von 30 auf maximal 80 Zentimeter verlängert und das Dach des Zwerchgiebels als begrüntes Flachdach erstellt werden.

    Ein anderer Neubau am Hopfenweg, in dem auch physiotherapeutische Praxisräume überwiegend für gehbehinderte Patienten geplant sind, erhielt das gemeindliche Einvernehmen. Zudem verlängerte das Gremium die Baugenehmigung für den Neubau eines Milchvieh-Laufstalles mit offener Güllegrube.

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