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Ustersbach: Brauerei Ustersbacher darf mit eigenem Wasser waschen

Ustersbach

Brauerei Ustersbacher darf mit eigenem Wasser waschen

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    Das Verwaltungsgericht Augsburg gab in einer Streitsache zwischen der Brauerei Ustersbach und der Gemeinde dem Unternehmen Recht. Somit kann es Wasser aus dem eigenen Brunnen für die Flaschenreinigung verwenden. Die Kommune verzichtete nun auf weitere Rechtsmittel.
    Das Verwaltungsgericht Augsburg gab in einer Streitsache zwischen der Brauerei Ustersbach und der Gemeinde dem Unternehmen Recht. Somit kann es Wasser aus dem eigenen Brunnen für die Flaschenreinigung verwenden. Die Kommune verzichtete nun auf weitere Rechtsmittel. Foto: Siegfried P. Rupprecht

    Die Gemeinde Ustersbach legt gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg keine Berufung ein. Diese Entscheidung hat der

    Verhandelt wurden vor dem Verwaltungsgericht zwei gesonderte Streitsachen: Einmal die Forderung der Brauerei Ustersbach Adolf Schmid KG nach vollständiger Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der kommunalen Wasserversorgung, zum anderen die Teilbefreiung für die Flaschenreinigung (wir berichteten). In der Verhandlung zog das Unternehmen die erste Klage zurück. Dieses Verfahren wurde daraufhin vom Gericht eingestellt.

    Kommune bezog sich auf einen Gemeinderatsbeschluss von 2006

    Gegenstand des zweiten Verfahrens war die Frage, ob der von der Gemeinde im November 2017 erlassene Bescheid rechtskräftig sei. Darin hatte die Kommune die Brauerei aufgefordert, den Bezug von Wasser aus dem brauereieigenen Brunnen für die Verwendung zur Flaschenreinigung zu unterlassen. Die Kommune bezog sich dabei auf einen Gemeinderatsbeschluss im September 2006.

    Die Brauerei sah die Rechtslage allerdings anders. Sie verwies darauf, dass sie bereits im März 2006 auf die Wasserverwendung für die Flaschenreinigung hingewiesen habe. Zudem machte sie auf ein gemeindliches Schreiben an das Landratsamt aufmerksam, in dem die Wasserverwendung zu diesem Zweck aufgeführt sei.

    Da die Gemeinde anderer Auffassung war und eine vergleichende Einigung nicht zustande kam, erhob die Brauerei Klage gegen den im November 2017 erteilten Bescheid der Gemeinde.

    Verwaltungsgericht folgte der Sichtweise der Brauerei

    Damit sei eine gerichtliche Entscheidung unumgänglich geworden, verdeutlichte Bürgermeister Willi Reiter in der Gemeinderatssitzung. „Das Verwaltungsgericht ist im Nachgang zur mündlichen Verhandlung der Sichtweise der Brauerei gefolgt und hat deren Klage stattgegeben“, resümierte er. Demzufolge fehle dem Gemeindebescheid vom November 2017 die Rechtskraft und sei aufzuheben. Das Gericht sei der Argumentation und der Auslegung der Gemeinde nicht nachgekommen, ergänzte Reiter. Er legte deshalb dem Gremium aufgrund des eindeutigen Urteils nahe, auf weitere Rechtsmittel zu verzichten.

    Gemeinderat Hubert Hillenbrand erinnerte in dieser Sache an die widersprüchlichen Aussagen in der Vergangenheit und forderte, die Angelegenheit abzuschließen. Dem folgten auch seine Kollegen. Ohne Gegenstimme wurde beschlossen, auf eine Berufung zu verzichten.

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