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Landkreis Augsburg: Testpflicht für Firmen: So klappt's im Landkreis Augsburg

Landkreis Augsburg

Testpflicht für Firmen: So klappt's im Landkreis Augsburg

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    Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten ab sofort Schnell- oder Selbsttests zur Verfügung stellen. So funktioniert das im Landkreis Augsburg.
    Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten ab sofort Schnell- oder Selbsttests zur Verfügung stellen. So funktioniert das im Landkreis Augsburg. Foto: Marcus Merk (Symbolbild)

    Schnell sein - das war für Unternehmen ein Gebot der Stunde, als abzusehen war, dass die Bundesregierung die Pflicht erlassen würde, Schnell- oder Selbsttests für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anzubieten. Seit Dienstag gilt sie nun. Einmal in der Woche, je nach Branche auch zweimal, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber jedem Beschäftigten einen Test anbieten - diesen steht dann frei, das Angebot anzunehmen. Die neue Regelung birgt aber eine neue Stolperfalle, berichtet die Industrie- und Handelskammer (IHK) für Schwaben.

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