Schnell sein - das war für Unternehmen ein Gebot der Stunde, als abzusehen war, dass die Bundesregierung die Pflicht erlassen würde, Schnell- oder Selbsttests für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anzubieten. Seit Dienstag gilt sie nun. Einmal in der Woche, je nach Branche auch zweimal, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber jedem Beschäftigten einen Test anbieten - diesen steht dann frei, das Angebot anzunehmen. Die neue Regelung birgt aber eine neue Stolperfalle, berichtet die Industrie- und Handelskammer (IHK) für Schwaben.
Landkreis Augsburg