Die AVV-Tarifreform sorgt für die eine oder andere Verwirrung bei Kunden in Neusäß. Eine wichtige Neuerung seit Jahresbeginn ist, dass sich nun alle Haltestellen im Stadtgebiet Neusäß innerhalb einer Zone befinden (anstatt in zwei Zonen). Somit werden für Fahrten im Stadtgebiet stets nur ein Streifen einer Streifenkarte bzw. ein Einzelfahrschein für eine Zone benötigt.
Tarifreform