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Streit: Wer kommt für die Anwaltskosten auf?

Streit

Wer kommt für die Anwaltskosten auf?

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    Nachdem der Bonstetter Gemeinderat Leo Kränzle (Grüne) seine Klage beim Verwaltungsgericht Augsburg gegen den Bürgermeister Anton Gleich (CSU) zurückgezogen hatte, musste er die Kosten des Rechtsstreits bezahlen. In der vergangenen Gemeinderatssitzung äußerte er sich kritisch bezüglich eines Beschlusses, der in der nicht öffentlichen Ratssitzung im Oktober 2014 beschlossen wurde.

    Damals beschlossen die Räte, dass die Gemeinde die anfallenden Verfahrenskosten des Bürgermeisters inklusive der anwaltlichen Vertretung übernimmt. Kränzle forderte deshalb die Gemeinde schriftlich auf, die Anwaltskosten Gleichs in Höhe von knapp 950 Euro laut Beschluss zu begleichen.

    Doch die Gemeinde hielt dagegen. Zweiter Bürgermeister Bernd Adam (CSU) antwortete, dass der Beschluss so auszulegen sei, „dass eine Erstattung nur insoweit erfolgt und auch nur erfolgen kann, als die betreffenden Kosten nicht anderweitig erlangt werden können“. Das heißt: Kränzle habe das Verfahren durch den Rückzug seiner Klage verloren und müsse deshalb nun auch die Anwaltskosten Gleichs bezahlen.

    „Meine Auffassung dazu ist, dass der Beschluss einfach wörtlich zu verstehen ist“, sagte Kränzle in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Denn schließlich wurde er in Vertretung des Bürgermeisters Gleich und dessen Stellvertreter Adam, einem Juristen, formuliert.

    Um seine Auslegung des Beschlusses zu prüfen, müsste Kränzle erneut durch eine Klage vor dem VG diese Auslegung bestreiten. Darüber erkundigte er sich bei der Kommunalaufsicht des Landratsamts. Doch „hier fällt die Katze wieder auf dieselben Füße“, meint Kränzle.

    Denn der Richter würde in der Frage der Auslegung die Gemeinderäte befragen mit der Folge, dass eine CSU/UW-Mehrheit im Nachhinein den Beschluss zu seinen Lasten bestätigen würde. Letztendlich wird Kränzle also auch die Anwaltskosten des Bürgermeisters Gleich tragen müssen. (mick)

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