Das gab der Zusmarshauser Geschäftsleiter bei der Gemeinderatssitzung am Donnerstagabend bekannt. Da es sich bei der Ortsdurchfahrt um eine Staatsstraße handelt, hat die Gemeinde den Antrag der Anwohner an Polizei, Staatliches Bauamt und die Verkehrsbehörde im Landratsamt weitergeleitet werden. Letztere begründete nun die Ablehnung in einem ausführlichen Schreiben. Darin heißt es: „Eine besondere Gefahrenstelle ist für die gesamte Ortsdurchfahrt nicht auszumachen.“ Außerdem gäbe es weder starken Querungsverkehr noch eine unmittelbare Nähe zu Schulen, Kindergärten, Altenheimen oder ähnlichen Einrichtungen. Auch die Straßengeometrie sei übersichtlich.
Steinekirch