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Stauden: Todesurteil Behinderung

Stauden

Todesurteil Behinderung

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    Heiminsassen werden aus Ursberg deportiert. Das Foto ist eine von wenigen Aufnahmen, die den Abtransport direkt zeigen. Es war bei Höchststrafe verboten, entsprechende Bilder anzufertigen.
    Heiminsassen werden aus Ursberg deportiert. Das Foto ist eine von wenigen Aufnahmen, die den Abtransport direkt zeigen. Es war bei Höchststrafe verboten, entsprechende Bilder anzufertigen. Foto: Dominikus Ringeisen Werk (Archiv)

    Über 200000 Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen sind dem Rassenwahn der Nationalsozialisten zum Opfer gefallen. Als „lebensunwert“ klassifiziert, wurden sie im Rahmen des geheimen Euthanasieprogramms „Aktion T4“ systematisch ermordet. „Unheilbar kranken“ Menschen sollte unter „kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustands“ der „Gnadentod“ gewährt werden. Durch diesen von Adolf Hitler zu Kriegsbeginn 1939 persönlich verfassten Geheimerlass kam eine Mordmaschinerie von unvorstellbarem Ausmaß in Gang.

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