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Stadtbergen: Neusäß und Stadtbergen bremsen Mietpreise  aus

Stadtbergen

Neusäß und Stadtbergen bremsen Mietpreise  aus

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    Neusäß und Stadtbergen sind die einzigen Kommunen im Landkreis, in denen die neue bayerische Mietpreisbremse zur Anwendung kommt.
    Neusäß und Stadtbergen sind die einzigen Kommunen im Landkreis, in denen die neue bayerische Mietpreisbremse zur Anwendung kommt. Foto: bluedesign, Fotolia (Symbolfoto)

    Wer in Neusäß oder Stadtbergen eine Mietwohnung sucht, muss tief in die Tasche greifen. Doch vor übermäßigen Mieterhöhungen sind die Bürger in diesen Städten nun seit 7. August geschützt: Neusäß und Stadtbergen sind die einzigen Kommunen im Landkreis, in denen die neue bayerische Mietpreisbremse zur Anwendung kommt.

    Die Staatsregierung hat ein externes Institut mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, um festzustellen, in welchen bayerischen Städten und Gemeinden der Wohnungsmarkt als angespannt zu qualifizieren ist. Und Stadtbergen und Neusäß sind mit dabei – obwohl sie sich nicht viel davon versprechen.

    Nur maximal zehn Prozent über Vergleichsmiete

    Mit der neuen Mieterschutzverordnung darf die Miete in neu abgeschlossenen Mietverträgen in 138 oberbayerischen Städten und Gemeinden nur um maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Außerdem darf der Vermieter innerhalb von drei Jahren Bestandsmieten nur um maximal 15 Prozent erhöhen. Doch Stadtbergen ist mit der Mietpreisbremse gar nicht so glücklich.

    Dass der Schutz der Bürger vor überhöhten Mieten ein wünschenswertes Ziel ist, stellen die Stadträte gar nicht in Frage. Die Mietpreisbremse erscheint vielen von ihnen aber als nicht geeignetes Mittel, die Probleme zu lösen.

    Bauherren werden von Investitionen abgeschreckt

    Im Gegenteil: So könne die Mietpreisbremse dazu führen, „dass potenzielle Bauherren von Investitionen abgeschreckt werden, da bei unseren extrem hohen Grundstückspreisen keine Wirtschaftlichkeit mehr sichergestellt werden kann.“ Dies schrieb Bürgermeister Paul Metz ans Ministerium als Einwand gegen die Aufnahme der Stadt in die Liste der Kommunen mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt.

    Überdurchschnittlich viele günstige Wohnungen

    Außerdem gäbe es in Stadtbergen überdurchschnittlich viele günstige Wohnungen – zusammen mit den Sozialwohnungen der Stadt selbst und der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises sind es laut Hauptamtsleiter Holger Klug derzeit rund 1150. Die Lage am Mietmarkt wurde in Stadtbergen laut Metz auch noch durch den massiven Zuzug von Flüchtlingen verschärft.

    Die Mietpreisbremse in Bayern

    Die neue Mietpreisbremse gilt in 162 bayerischen Städten und Gemeinden. In den betroffenen Kommunen dürfen Mieten bei neuen Verträgen nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, wie sie im Mietspiegel festgelegt ist.

    Innerhalb von drei Jahren darf der Vermieter die Miete nicht um mehr als 15 (statt 20) Prozent und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete erhöhen.

    Außerdem gibt es eine Kündigungssperrfrist bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen: Wer eine vermietete Wohnung kauft, darf dem aktuellen Mieter erst nach zehn Jahren wegen Eigenbedarfs kündigen.

    Ausnahmen von der Mietpreisbremse gelten nur für Neubauten und Wohnungen, bei denen eine umfassende, „grundhafte Sanierung“ durchgeführt wurde. (AL)

    An der Neuregelung änderten die Einwände Stadtbergens aber dennoch nichts. Das wurde am Donnerstag im Stadtberger Stadtrat bekannt gegeben.

    Günter Oppel (Pro Stadtbergen) regte an, erneut über die Erstellung eines Mietspiegels für Stadtbergen zu diskutieren. Immerhin haben die Mieter ja nur dann einen Vergleichswert, um gegen überhöhte Mieter überhaupt vorgehen zu können. Gegen einen Mietspiegel haben sich Stadtbergen und auch Neusäß und Gersthofen erst vor einigen Jahren entschieden – hauptsächlich aus Kostengründen und weil bezweifelt wird, dass ein Mietspiegel wirklich so aussagekräftig ist wie erhofft.

    Als die Stadt Augsburg 2016 bei den Nachbarkommunen nachfragte, ob sie bei der Erstellung eines Mietspiegel mitmachen möchten, waren die Antworten durchwegs ablehnend. Denn alle zwei Jahre werden die Daten überprüft, alle vier Jahre muss der Mietspiegel neu erstellt werden – ein hoher finanzieller und bürokratischer Aufwand, so die mehrheitliche Meinung in den Städten.

    Die Erhebungen werden schon ihre Richtigkeit haben

    Die Stadt Neusäß, die ebenfalls einen enormen Druck auf dem Wohnungsmarkt verzeichnet, hat übrigens keine Einwände gegen die Mietpreisbremse erhoben. „Warum sollten wir dagegen vorgehen? Wir gehen davon aus, dass die Erhebungen des Freistaats schon ihre Richtigkeit haben“, sagt Bürgermeister Richard Greiner. Nichtsdestotrotz sieht auch er die Verordnung als eine Art zahnlosen Tiger: „Falls eine überhöhte Miete verlangt wird, wie geht es dann weiter“, fragt er sich. Der Mietinteressent, der dies vorher moniert, kommt schlichtweg nicht zum Zuge, und wie kann er überhaupt seinen Anspruch nachweisen? Einen Mietspiegel zu erstellen, sei dagegen für die Stadt viel zu aufwändig und teuer. „Dazu hätten wir gar nicht die Kapazitäten“, so der Bürgermeister. Da müsste ja Straße für Straße, Haus für Haus erfasst werden.

    Kritisch sieht Richard Greiner auch die kurze Laufzeit der Mietpreisbremse, denn die Frist der Verordnung läuft am 31. Juli 2020 schon wieder aus, da sie ja die seit 2015 gültige Vorgänger-Regelung des Bundes ablöste. „Wir werden abwarten und schauen, ob bei uns in Neusäß die rege Bautätigkeit ihre Wirkung entfaltet“, so Greiner.

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