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Region: Was Veranstalter im Fasching für Sicherheit tun können

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Was Veranstalter im Fasching für Sicherheit tun können

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    In Donauwörth ist ein Faschingswagen ausgebrannt.
    In Donauwörth ist ein Faschingswagen ausgebrannt. Foto: Helmut Bissinger

    Ein tragischer Unfall nach dem Faschingsumzug in Donauwörth stimmt die Organisatoren der Umzüge in Zusmarshausen und Deubach nachdenklich. Als ein junger Mann aus der Region nach Ende des Umzugs Benzin in das laufende Stromaggregat füllen wollte, kam es zu einer Verpuffung. Der Wagen fing Feuer und der 21-Jährige musste mit schweren Verletzungen in die Unfallklinik in Murnau geflogen werden. Das Faschingstreiben in Donauwörth ist auch bei Gruppen und Besuchern aus dem angrenzenden Lechtal beliebt.

    Christian Weldishofer, der Organisator des Umzugs in Zusmarshausen, hat von dem Unfall gehört. „Diese Stromaggregate stehen auf vielen Wagen, wir können aber nicht bei jedem kontrollieren, ob das Aggregat sachgerecht verwendet wird“, betont er. Der Unfall sei „tragisch“ und man könne dem Verletzten nur alles Gute wünschen, für die Nutzung der Stromaggregate seien allerdings die Gruppen alleine verantwortlich, sagt Weldishofer.

    Veranstalter: „Handhabungsfehler können wir nicht verhindern“

    Ähnlich sieht es Michael Stöberl, der Organisator des „Gaudiwurms“ in Deubach: „Die Gruppen sind für die Technik auf ihrem Wagen verantwortlich.“ Die Deubachia habe weder ausreichend Personal, noch Fachwissen, um jeden Wagen einzeln zu überprüfen. „Handhabungsfehler können wir nicht verhindern“, sagt Stöberl. Polizei und Feuerwehr seien aber immer vor Ort und überwachten die Umzugsstrecke. Seine Mitarbeiter liesen sich außerdem von jedem Wagen ein TÜV-Prüfzertifikat zeigen, bevor es losgehe, so Stöberl.

    Auf diese Prüfung verweist auch das Landratsamt. „Grundsätzlich müssen Faschingswägen zum TÜV, wenn wesentliche Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen werden“, erklärt eine Sprecherin. Ein Stromaggregat, das als Ladung befördert werde, müsse nur dann geprüft werden, wenn die zulässige Breite des Fahrzeugs durch das Aggregat überschritten werde. Meistens sei das der Fall, denn die Aggregate würden in der Regel auf einem Vorderlader installiert und seien breiter, als die Fahrzeuge selbst, heißt es weiter. Das Aggregat in Donauwörth stand allerdings auf dem Anhänger und musste somit nicht extra geprüft werden.

    Im Zusammenhang mit dem Unfall verweist Christian Weldishofer auf den traditionellen Teil des Zusmarshauser Umzugs. Anstatt lauter Musikanlagen, wollen die Zusamthaler Bettschoner die Tradition fördern. Es kämen immer mehr Gruppen dazu, die zu Fuß und mit Instrumenten, anstatt mit aufwendiger Technik am Umzug teilnehmen. Auch das könne die Sicherheit fördern, so Weldishofer.

    Die Deubachia hat mittlerweile ein ähnliches Konzept übernommen. Gruppen, die zu Fuß unterwegs sind, dürfen vorneweg laufen. So würden die Kapellen nicht von den lauten Anlagen auf den Wagen übertönt, sagt Stöberl.

    Die gefährliche Kurve im Ortskern von Zusmarshausen

    Einige Sicherheitsvorkehrungen treffen die Veranstalter aber in jedem Fall. Ein Beispiel ist die gefährliche Kurve im Ortskern von Zusmarshausen. Zuschauer stünden an dieser Stelle keine und die Kurve werde mit Bauzäunen abgesperrt, betont Organisator Weldishofer. Außerdem sei die Feuerwehr direkt vor Ort und könne somit schnell eingreifen.

    Aus Sicherheitsgründen achten Christian Weldishofer und seine Helfer außerdem auf den Alkoholpegel der Narren. „Wer bei der Wagenaufstellung schon sichtbar betrunken ist, darf nicht mitfahren“, sagt er. Auch über das Verbot von Schnaps sei in Zusmarshausen ausführlich diskutiert worden, allerdings „bringt ein Verbot nichts, wenn ich es nicht kontrollieren kann“, so der Organisator.

    Keine Notwendigkeit für ein Verbot

    Ähnlich geht es Michael Stöberl. Beim Fasching werde getrunken und von Seiten der Deubachia gebe es hier keine Vorschriften. Da der Umzug mittlerweile 45 Mal stattgefunden habe, „ohne dass etwas Gravierendes passiert ist“, sieht Stöberl keine Notwendigkeit für ein derartiges Verbot. Er mahnt die Gruppen aber zur Vorsicht und erwartet, „dass auf den Wägen noch andere außer dem Fahrer nüchtern sind.“

    Zum Thema Alkohol sagt das Landratsamt: „Ein Alkoholverbot können die zuständige Sicherheitsbehörde, also die Ortsgemeinde verfügen.“ Als Beispiel nennt es die Faschingsumzüge in Mittelneufnach und Friedberg. Die Verwaltungen hatten im letzten Jahr ein „restriktives Alkoholverbot für Spirituosen“ ausgesprochen. Schnaps war hier während der Umzüge verboten.

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