Keinen Erfolg hatte die Marktgemeinde Thierhaupten mit ihrer Feststellungsklage gestern vorm Verwaltungsgericht Augsburg. Die Kommune wollte mit dieser Klage gerichtlich klären lassen, ob die Eigentümer im Gebiet des geplanten 3,7 Millionen Euro teuren Regenrückhaltebeckens Anspruch auf Entschädigung für die Wertminderung ihrer Grundstücke haben. Denn immerhin kann es dabei für die
Regenrückhaltebecken