Dabei nutzte der Gastwirt nach Ansicht des Augsburger Amtsgerichts seine Stellung gegenüber der finanziell auf ihn angewiesenen und kaum Deutsch sprechenden Frau aus Osteuropa aus. Die Vorwürfe gegen den Mann wogen so schwer, dass das Amtsgericht unter der Leitung von Richter Florian Schmitt-Roob eine Haftstrafe ohne Bewährung in Erwägung gezogen hatte. Lediglich eine alle Punkte der Anklageschrift umfassendes Geständnis habe für den Angeklagten Schlimmeres verhindert.
Prozess