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Prozess: Kamera liefert Beweis: Frau hat Bub bei Ikea in Gersthofen geohrfeigt

Prozess

Kamera liefert Beweis: Frau hat Bub bei Ikea in Gersthofen geohrfeigt

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    Eine Frau hat einem Kind im Kassenbereich von Ikea eine Ohrfeige verpasst und wurde nun verurteilt.
    Eine Frau hat einem Kind im Kassenbereich von Ikea eine Ohrfeige verpasst und wurde nun verurteilt. Foto: Marcus Merk

    Den Nikolaustag 2018 wird die heute 53 Jahre alte Fachlehrerin sicher nicht vergessen – und der damals fast fünfjährige Bub, mit dem sie an diesem Tag gegen 18 Uhr an einer Kasse des Ikea-Möbelhauses Augsburg/Gersthofen „zusammengerauscht“ ist, wohl auch nicht. Der Zwischenfall sorgte für Schlagzeilen – und jetzt für eine Verhandlung vor Amtsrichter Günther Baumann. Denn die Frau wollte einen Strafbefehl über 50 Tagessätze zu 40 Euro wegen Körperverletzung erst mal nicht akzeptieren.

    Zum Auftakt der Verhandlung vor dem Jugendschutzgericht darf die Angeklagte ihre Sicht schildern. Sie habe damals Regalbretter eingekauft und war froh, dass an der Kasse nicht viel los war, denn sie habe sich nicht wohlgefühlt, erzählt die Frau und erwähnt ihre Migräne. Doch als sie ihre Waren einscannte, habe sich ein Kind auf das Kassenband gesetzt.

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    Sie habe den Buben ermahnt, er solle runter vom Band: „Das ist kein Platz zum Spielen!“ Auch die Kassiererin, so die Angeklagte, habe den Buben weggeschickt. Doch der habe nur die Zunge rausgestreckt. Kurz darauf sei er zwischen ihr und der Kasse gewesen, sie habe ihn wieder weggeschickt mit dem Hinweis, die Ware könnte umkippen – ohne Wirkung. Sekunden später habe das Kind, so die Frau, unbemerkt den Wagen weggeschubst, die ganzen Bretter seien weggerutscht, mit „Mordskrawall“, sie sei „mordsmäßig erschrocken“. Sie habe den Bub gepackt, wollte ihn aus dem Bereich ziehen, er habe sich an ihrem Arm festgehalten, sie habe ihn weggeschubst, da sei er wohl zu seiner Mutter gelaufen. „Ich habe keine Verletzung gesehen.“

    Die gab es aber. Staatsanwältin Andrea Hobert listet Schrammen, eine leichte Schwellung und eine Rötung der rechten Wange auf. Die Ursache laut Strafbefehl: Die Frau habe den Buben „mit der flachen Hand geschlagen“, für die Justiz eine Körperverletzung.

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    Richter Baumann kommt gleich zum juristischen Kern des Vorfalls: „Haben Sie dem Kind eine Ohrfeige gegeben?“ Die Angeklagte verneint. Da lädt der

    Die Verhandlung hat jetzt gerade zehn Minuten gedauert, da bittet Verteidiger Moritz Bode (Augsburg) um eine Unterbrechung. Weitere zehn Minuten spricht er intensiv mit seiner Mandantin, informiert sie dabei sicher auch, dass sie bei dieser klaren Beweislage in der Verhandlung mit einer höheren Strafe als im Strafbefehl rechnen müsse. Denn bei dem unterstellt die Justiz ein Geständnis der Beschuldigten.

    Warum die Angeklagte am Ende doch einlenkte

    Zurück im Gerichtssaal fällt der Frau der entscheidende Schritt immer noch schwer. Der Richter solle ihr bestätigen, dass sie die Gefahr nicht einschätzen konnte. Offenbar schwingt bei ihr die Sorge mit, dass sich die Annahme des Strafbefehls negativ auf ihre Chancen, als Fachlehrerin zu arbeiten, auswirken könnte. Das müsse sie mit Schulamt oder Schule abklären, sagt ihr Verteidiger. Moritz Bode muss noch einige Sekunden warten, ehe ihm die Frau mit Nicken und leisem „Ja“ das Signal gibt, ihren Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzuziehen. Die Verhandlung ist damit beendet. „Das war das Beste, was Sie machen konnten“, wendet sich Richter Baumann an die Angeklagte, „man kann die Augen nicht verschließen vor dem, was geschehen ist“.

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