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Nordendorf: Prozess: Pfeilschütze aus Nordendorf bleibt in der Psychiatrie

Nordendorf

Prozess: Pfeilschütze aus Nordendorf bleibt in der Psychiatrie

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    Einen Großeinsatz der Polizei in einem friedlichen Wohngebiet hatte die Tat des Nordendorfers im August 2019 zur Folge. Der Pfeilschütze wurde jetzt verurteilt.
    Einen Großeinsatz der Polizei in einem friedlichen Wohngebiet hatte die Tat des Nordendorfers im August 2019 zur Folge. Der Pfeilschütze wurde jetzt verurteilt. Foto: Marcus Merk

    Das Augsburger Schwurgericht hat den Nordendorfer Pfeilschützen am Donnerstag per Urteil auf unbestimmte Dauer in die Psychiatrie eingewiesen. Die Attacke am 28. August 2019, bei der zwei Passanten schwer verletzt worden waren, wertete das Gericht als versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung, aber nicht mehr als versuchten Mord.

    Die Opfer seien zwar „wehr- und arglos“ gewesen, sagte die Gerichtsvorsitzende Susanne Riedel-Mitterwieser. Weil der Beschuldigte aber zum Tatzeitpunkt wegen einer wahnhaften Störung schuldunfähig gewesen sei, könne man bei ihm keine Heimtücke annehmen. Der 35-jährige Informatiker kann wegen Schuldunfähigkeit nicht bestraft werden.

    Pfeilschütze aus Nordendorf hat auf zwei Männer geschossen

    Markus K. (Name geändert) hatte an dem Sommertag insgesamt fünf Pfeile aus einem Druckluft-Abschussgerät auf einen polnischen Lkw-Fahrer und einen Handwerker gefeuert. Zwei Pfeile trafen. Er hatte geglaubt, die Rockergruppe „Hells Angels“ würde ihn nun holen und töten, weil er deren Machenschaften in Zusammenhang mit Menschenhandel aufgedeckt habe.

    Beide Opfer, so sagte die Gerichtsvorsitzende, hätten „Riesenglück“ gehabt. Der Beschuldigte habe tödliche Verletzungen billigend in Kauf genommen. Man müsse sich fragen, warum diese Art von Waffen zum damaligen Zeitpunkt überhaupt frei im Internet zu kaufen waren. Das Schwurgericht ging davon aus, dass Markus K. (Verteidiger: Walter Rubach) bereits etwa fünf Jahre vor der Tat unter wahnhaften Störungen gelitten habe. Psychische Auffälligkeiten habe es aber schon seit vielen Jahren gegeben.

    Als Ursache für die Wahnvorstellungen sieht das Gericht Beobachtungen des 35-Jährigen ab 2013 in einem Augsburger Club. Er sei davon ausgegangen, dass Frauen mit K. O.-Tropfen betäubt und dann von Rockern zur Prostitution gezwungen worden seien. Es habe zwar möglicherweise Vorfälle mit K.O.-Tropfen gegeben, es gebe aber keine Anhaltspunkte dafür, dass die „Hells Angels“ dahinter steckten. Markus K. habe sich „wahnhaft gesteigert“ in seinen Beobachtungen, die er auch in Wien und Berlin gemacht haben will. Dass ein damaliger Freund Kontakt zur Rockerszene gehabt habe, hätten Ermittlungen der Kripo nicht bestätigt.

    Waffengebrauch: Beschuldigter nennt Angst vor den Hells Angels als Grund

    Getrieben von der Angst vor den Hells Angels habe sich der Beschuldigte dann legal bewaffnet, um sich zu schützen und notfalls verteidigen zu können. Am Tattag habe er einen Angriff der Rocker vermutet, um ihn zu töten.

    Das Schwurgericht ging davon aus, dass bei Markus K. die Gefahr weiterer schwerer Straftaten besteht und er eine Gefahr für die Allgemeinheit sei. Deshalb sei die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Für die Aussetzung der Anordnung zur Bewährung, um die Verteidiger Rubach gebeten hatte, sah das Schwurgericht keine Möglichkeit. „Wir können Sie nicht von heute auf morgen nach Hause lassen“, sagte die Vorsitzende Riedel-Mitterwieser.

    Das Gericht sah allerdings durchaus eine gute Prognose für die Zukunft. Mindestens einmal im Jahr würden die Voraussetzungen der Unterbringung geprüft. „Deshalb ist die Aussicht nicht perspektivlos“, wandte sich die Vorsitzende an den 35-Jährigen. Der Nordendorfer nahm das Urteil ebenso wie Staatsanwalt Michael Nißl an, so dass eine Therapie im Bezirkskrankenhaus für Markus K. sofort beginnen kann.

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