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Neusäß: Was wurde im September im Bauamt in Neusäß besprochen?

Neusäß

Was wurde im September im Bauamt in Neusäß besprochen?

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    Was ist erlaubt, wenn in Neusäß im Außenbereich gebaut werden soll? Mit einem speziellen Fall hat sich jetzt der Stadtrat beschäftigt.
    Was ist erlaubt, wenn in Neusäß im Außenbereich gebaut werden soll? Mit einem speziellen Fall hat sich jetzt der Stadtrat beschäftigt. Foto: Marcus Merk (Archivfoto)

    Was stimmte nun wirklich? Konnte ein Hauseigentümer, der am Kobelgraben auf seinem Grundstück einen Carport errichtet und sein Haus mit Dachgauben erweitert hat, nach einem Gespräch mit der Bauverwaltung in Neusäß davon ausgehen, dass das Projekt ohne weitere Antragstellung in Ordnung gehe oder nicht? Um das herauszufinden, wollten es Freie Wähler und Grüne im Stadtrat Neusäß nun ganz genau wissen. Sie wollten zum zweiten Mal über das Thema sprechen. Das ist aber gar nicht so einfach möglich.

    Üblicherweise entscheidet nämlich der Bauausschuss über Dinge in seinem Zuständigkeitsbereich, der Beschluss zählt dann, ohne dass sich der gesamte Stadtrat nochmals damit beschäftigen muss. Nur über einen Rückholantrag kann das Thema nochmals diskutiert und der Beschluss des Ausschusses durch einen Stadtratsbeschluss ersetzt werden. Solch einen Antrag hatten jetzt Freie Wähler und Grüne im Fall eines gestoppten Bauvorhabens am Kobelgraben gewählt. Es ging darum, dass auf einem Grundstück im Außenbereich am Kobelgraben einerseits an das Wohngebäude Dachgauben angebracht wurden und andererseits ein großer und hoher Carport für ein Wohnmobil aufgestellt worden ist. Dabei gab es zunächst keinen Bauantrag für das Vorhaben.

    Neusässer Bauverwaltung: Es gab keinen Bauantrag vor Baubeginn

    Denn der Bauwerber war nach einem Gespräch im Bauamt der Stadt Neusäß im vergangenen September davon ausgegangen, dass das Vorhaben so in Ordnung sei und er nichts weiter unternehmen müsse. Auf der Stadtratssitzung hat Bauverwaltungsleiter Gerald Adolf jetzt versucht, den tatsächlichen Ablauf der Dinge zu rekonstruieren. Was das schwer macht: Über das Gespräch gibt es keine Aktennotiz im Rathaus. Tatsächlich ging bei der Stadtverwaltung im Laufe der folgenden Wochen kein schriftlicher Bauantrag ein. Der wurde erst nachgereicht, als das Landratsamt nach einem Hinweis durch die Stadt die Bauarbeiten im Dezember stoppen ließ. Weil der Bauantrag jedoch sowohl für die Gauben, die eventuell sogar genehmigt werden könnten, als auch für den Carport, der im Außenbereich nach Auffassung des Bauamts nicht genehmigungsfähig ist, gemeinsam gestellt wurde, hatte der Bauausschuss den Antrag komplett abgelehnt.

    Auch ihre Fraktion hätte den Rückholantrag unterzeichnet, weil doch einiges ungelöst schien, begründete Fraktionsvorsitzende Ursula Schwinge-Haines für die Grünen den Antrag. Unter anderem ginge es nun auch darum, eine Lösung für die Kosten zu finden, die dem Bauwerber entstanden seien, nachdem er glaubte, sein Projekt ausführen zu dürfen. Bürgermeister Richard Greiner vermutete jedoch etwas anderes. Grundsätzlich werde ein Bau ja nicht im Gespräch mit der Baubehörde, sondern schriftlich genehmigt. "Das ist hier nicht der Fall. Was will der Rückholantrag eigentlich? Geht es um die Arbeit der Verwaltung oder will man einen Carport im Außenbereich?", stellte er in die Runde.

    Soll in Neusäß nur die Verwaltung angeschwärzt werden?

    CSU-Fraktionsvorsitzende Karin Zimmermann sprach kurz darauf von einem Stadtrat, der es sich zur Lebensaufgabe gemacht habe, die Verwaltung anzuschwärzen. Dabei ging es um Hannes Grönninger von den Grünen. Der sagt: "Das scheint mir oft sehr willkürlich zu sein, was der Stadtrat entscheidet." Dem sei durchaus nicht so, so der Bürgermeister. "Jeder Bürger der Stadt Neusäß weiß, dass eine Baulandausweisung im Flächennutzungsplan kein Baurecht darstellt. Der Kollege Grönninger weiß das nicht."

    Versöhnlicher gab sich Inge Steinmetz-Maaz (Freie Wähler): "Wir brauchen keine Polemik, wir wollten einige Dinge gelöst haben. Das ist geschehen." Ähnlich sah das Silvia Daßler (Grüne): "Wer für welche schlechte Stimmung im Stadtrat zuständig ist, das liegt im Auge des Betrachters. Aber Aufklärung muss sein. Das ist keine Fundamentalkritik." Am Ende wurde die Ablehnung des Bauantrags mit einer Gegenstimme bestätigt. Dem Bauwerber wurde angeboten, für die Dachgauben einen gesonderten Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen zu stellen.

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