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Neusäß: Wann dürfen Kinder in die neu gebaute Neusässer Kita?

Neusäß

Wann dürfen Kinder in die neu gebaute Neusässer Kita?

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    Die Arbeiten an der neuen Kita an der Oskar-von-Miller-Straße in Neusäß sind schon fast beendet. Ab September könnten Kinder einziehen.
    Die Arbeiten an der neuen Kita an der Oskar-von-Miller-Straße in Neusäß sind schon fast beendet. Ab September könnten Kinder einziehen. Foto: Marcus Merk

    Eine gute Nachricht gibt es zur Versorgung mit Plätzen in Kindertagesstätten in der Stadt Neusäß: Rein rechnerisch reicht das Angebot für die Zahl an Anmeldungen für das nächste Kindergartenjahr ab September aus. Ob und in welcher Form der Krippen-, Kindergarten- und Hortbetrieb allerdings dann tatsächlich stattfindet, ist freilich noch offen. Zur ausreichenden Versorgung mit Plätzen trägt auch bei, dass der Neubau der städtischen Kindertagesstätte an der Oskar-von-Miller-Straße weitere Fortschritte zeigt.

    Außer dem Fundament und der Bodenplatte, die aus Beton sind, wird jener komplett in Holzbauweise erstellt und garantiert so auch eine gute Ökobilanz, heißt es in einer Mitteilung der Stadt.

    Viel Holz sorgt in der Neusässer Kita für gutes Raumklima

    Aktuell wurde nach der Gestaltung der Außenfassade nun auch innen mit der Holzverkleidung der Räume begonnen. Die Wandverkleidungen sind durchgehend aus heller Fichte, die neben großzügigen Oberlichtern sowie Tür- und Fensterglasfronten zusätzlich für eine freundliche Raumatmosphäre sorgen. Zudem haben auch Zwischenwände Sichtfenster erhalten, die Transparenz schaffen.

    Da der Baustellenbetrieb nicht eingeschränkt war, sondern als systemrelevant durchgängig weiterlief, wird mit der Fertigstellung des Gebäudes nach momentanem Stand nach wie vor im Spätsommer gerechnet, hofft die Stadt. Dann könne der Einrichtungsbetrieb planmäßig zum neuen Kindergartenjahr im September starten. Allerdings müssen einige Eltern hier noch Geduld haben: Für ihre Kinder gibt es noch eine Warteliste in dieser Einrichtung.

    Träger der Kita in der Oskar-von-Miller-Straße ist ekita.net, die in der Region Augsburg insgesamt 16 evangelische Einrichtungen betreibt. Nun hat ekita.net der Stadt Neusäß mitgeteilt, dass die verfügbaren Plätze unter anderem abhängig von der Verfügbarkeit des benötigten Personals sind, teilt eine Sprecherin der Stadt Neusäß mit.

    Nach wie vor hält sich die Nachfrage nach einer Notbetreuung für Kinder von Alleinerziehenden oder Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, in Grenzen. Laut der Statistik der Stadt gibt es beispielsweise in Hainhofen in der vergangenen und in dieser Woche überhaupt keine Nachfrage, hingegen werden in Steppach bis zu elf Kinder betreut. Insgesamt sind es täglich bis zu 25 Kindern in den fünf städtischen Kitas.

    Kitagebühren in Neusäß: Gute Nachricht für Eltern

    Für alle Eltern, die ihre Kinder üblicherweise in einer städtischen Kita betreuen lassen, gibt es nun noch eine gute Nachricht: Der Freistaat Bayern ersetzt die Elternbeiträge für die Monate April, Mai und Juni für die Kinder, die unter das Betretungsverbot fallen, durch Pauschalen.

    Für betroffene Neusässer Eltern heißt dies, dass für die Monate Mai und Juni keine Abbuchung der entsprechenden Elternbeiträge für Krippe, Kindergarten und Mittagsbetreuung erfolgen wird. Die bereits für April abgebuchten Elternbeiträge werden von der Stadt Neusäß rückerstattet. Entgegen anderer Kommunen, die die Beiträge bereits im April storniert hatten, hatte die Stadt Neusäß eine landesweite Regelung noch abgewartet. Für Kinder in der Notbetreuung werden weiterhin die Elternbeiträge fällig.

    Die Stadt Neusäß hat sich zudem dazu entschlossen, das Essensgeld für den Monat April an alle Eltern (von Kindern, die vom Betretungsverbot betroffen sind als auch von Kindern, die Notbetreuung in Anspruch nehmen, zurückzuerstatten. Nachdem die Kinder in der Notbetreuung kein übliches Essen bekommen konnten, und diese Kinder durch die Eltern selbst versorgt wurden, übernimmt die Stadt Neusäß die Kosten ab April. Für die Notbetreuung in Steppach gilt für das Essensgeld allerdings eine Ausnahmeregelung: Aufgrund der starken Belegung der Notbetreuung in Steppach werden die Kinder mit dem üblichen Essen versorgt, sodass das Essensgeld in dieser Einrichtung weiterhin gezahlt werden muss. Für alle anderen Einrichtungen werden die im April abgebuchten Beträge allen Eltern rückerstattet.

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