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Neusäß-Steppach: Seit Jahren Ärger: Keine Genehmigung für Arbeiterunterkunft in Steppach

Neusäß-Steppach

Seit Jahren Ärger: Keine Genehmigung für Arbeiterunterkunft in Steppach

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    Der Stadtrat stimmte einhellig gegen eine Arbeiterunterkunft im Stadtteil Steppach.
    Der Stadtrat stimmte einhellig gegen eine Arbeiterunterkunft im Stadtteil Steppach. Foto: Angela David

    Die Straßen und Wege mit großen Fahrzeugen zugeparkt, drinnen im Gebäude viele Schlafgelegenheiten auf engstem Raum: Eine Unterkunft in Steppach für meist ausländische Arbeitskräfte ist den Anwohnerinnen und Anwohnern in

    Zur Ulmer Straße hin befindet sich ein Getränkemarkt und ein Immobilienbüro, im Obergeschoss eine Wohnung für den Leiter des Marktes und seitlich zur Steppacher Straße hin die Unterkunft. Nun will der Eigentümer einen Teil des Getränkemarkts und auch die Wohnung zusätzlich als Arbeitnehmerunterkunft mit insgesamt 27 Betten nutzen. Ein Antrag, den die Stadträte einhellig und vehement ablehnten. Nicht nur, dass sie an dieser Stelle keinen Beherbergungsbetrieb wollen, künftig sollen auch die Zustände in dieser Unterkunft durch das Ordnungsamt kontrolliert werden. "Notfalls auch mit der Polizei", sagte Stadtrat Wolfgang Weiland (Freie Wähler).

    Beengte Wohnverhältnisse und viele Beschwerden

    Denn was man von außen durch die Fenster sehen könne, sei erschreckend, schildert 3. Bürgermeisterin Susanne Höhnle (SPD): "Da sieht man Stockbetten auf engstem Raum, teils drei Betten übereinander. Ich möchte nicht wissen, wie da die hygienischen Verhältnisse sind", kritisiert sie. Geplant sind offiziell Schlafplätze für 27 Personen auf insgesamt 223 Quadratmetern, also rund acht Quadratmeter pro Person - Sanitäranlagen und Aufenthaltsräume kommen noch dazu.

    Nachbarn beschweren sich seit Langem über die Zustände und vor allem die zugeparkten Straßen. Meist sind das große Kastenwagen, mit denen die Arbeiter auf die Baustellen fahren. Karin Zimmermann (CSU) nannte die Zustände untragbar, der öffentliche Raum sei sehr oft zugeparkt und die Beschwerden der Anwohner verständlich.

    Zu wenig Stellplätze vorhanden

    Die Bauverwaltung nannte einige formale Gründe, die gegen den Antrag sprechen. Zum einen wird der Bereich in Steppach als allgemeines Wohngebiet betrachtet, der Getränkemarkt hat eigentlich nur Bestandsschutz. Ein Beherbergungsbetrieb ist in einem allgemeinen Wohngebiet aber nur in Ausnahmefällen zulässig. Außerdem kann der Betrieb nicht die erforderlichen Stellplätze nachweisen.

    Die Stadträte stimmten einstimmig gegen die Arbeitnehmerunterkunft und sprachen sich für verstärkte Kontrollen aus.

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