Startseite
Icon Pfeil nach unten
Augsburg Land
Icon Pfeil nach unten

Neusäß: Neue Wohnungen in alten Bauten: Wie neuer Wohnraum glückt – und wie nicht

Neusäß

Neue Wohnungen in alten Bauten: Wie neuer Wohnraum glückt – und wie nicht

    • |
    Völlig vernachlässigt ist das ehemalige Brauereigebäude Mayr in Hainhofen. Ein Investor möchte dort elf Wohnungen einbauen. Dem zuständigen Oberkonservator für den Denkmalschutz gefallen die Pläne – vor Ort werden sie allerdings kritisch gesehen.
    Völlig vernachlässigt ist das ehemalige Brauereigebäude Mayr in Hainhofen. Ein Investor möchte dort elf Wohnungen einbauen. Dem zuständigen Oberkonservator für den Denkmalschutz gefallen die Pläne – vor Ort werden sie allerdings kritisch gesehen. Foto: Marcus Merk

    Alte Gewerbegebäude oder Industriebauten zu sanieren, das kann perfekt gelingen, findet Stadtbaumeister Dietmar Krenz aus Neusäß. Ein solch positives Beispiel sei der ehemalige Brauereigasthof in Gabelbach, der zu einem Luxuswohngebäude geworden ist. Ähnliche Vorhaben in Neusäß findet Krenz allerdings weniger gelungen. Und sie gefielen auch dem Planungs- und Umweltausschuss der Stadt auf seiner jüngsten Sitzung nicht. In einem weiteren Fall steht nun sogar eine Normenkontrollklage gegen die Nachbarstadt Gersthofen im Raum.

    Da geht es zum einen um den Umbau der ehemaligen Brauerei Mayr in Hainhofen. Hier möchte ein Investor elf Wohnungen einbauen. Dass der Plan ihm nicht gefalle, hatte Krenz schon auf der Sitzung des Bauausschusses im Sommer gesagt. Er ging damals davon aus, dass auch die Denkmalschutzbehörde Einwände erheben könne, die alte Brauerei ist innen und außen geschützt. Nun liegt die Stellungnahme allerdings vor – und wird in allen Punkten unterstützt. Das wiederum verwundert in Neusäß doch sehr.

    Balkone und Fenstergauben sind nicht historisch

    Denn das Gebäude soll unter anderem auf der Innenseite Balkone erhalten, zusätzlich sollen in zwei Reihen Dachgauben aufgesetzt werden. Für den Ausschuss in Neusäß und den Stadtbaumeister ist das nicht im Sinne einer Sanierung nach dem ursprünglichen Bau. Der Oberkonservator des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege findet hingegen, dass nach dem vorliegenden Plan vor allem Eingriffe in den Bestand aus der Zeit um 1590 vermieden würden. Die Anlage der Fenster etwa habe sich sowieso im Laufe der Jahrhunderte oftmals geändert. Dennoch gibt Neusäß noch nicht auf: Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat jetzt, eine Veränderungssperre für das Gebiet zu erlassen.

    Auch ein ähnliches Vorhaben gefällt den Ausschussmitgliedern und dem Bauamt noch nicht. Es geht um einen Industriebau in Westheim, die ehemalige Nudelfabrik Perlach in der Von-Rehlingen-Straße. Hier plant der Investor bis zu 20 Wohnungen. Dazu soll unter anderem die ehemalige kleine Fabrik noch aufgestockt werden. Am Hang in der Von-Rehlingen-Straße würde so eine Wand von bis zu neun Metern Höhe entstehen, gibt der Leiter der Neusässer Bauverwaltung, Gerald Adolf, zu bedenken. Auch der Nachweis der benötigten Stellplätze sei auf dem Grundstück kaum möglich. Der Eigentümer schlägt teilweise absenkbare Stellplätze vor, auf denen drei Fahrzeuge übereinander parken können. Ein Vorhaben, dass FW-Stadträtin Inge Steinmetz-Maaz am liebsten für ganz Neusäß generell verbieten würde.

    Die Nudelfabrik könnte ein Musterbeispiel werden

    Was Bürgermeister Richard Greiner aber vor allem stört: Hier könnte, bei entsprechender Planung, ein Musterbeispiel an Wohnen in einem ehemaligen Industriebau entstehen. Doch das geschehe mit der Planung nicht. „An sich ist die Nachnutzung positiv – aber bitte im Kontext.“ Der Ausschuss lehnte das Projekt ab. Eine Lösung könnte in weniger Wohnungen liegen, so Zweiter Bürgermeister Wilhelm Kugelmann.

    Das Musterbeispiel einer Sanierung ist das ehemalige Brauereigebäude in Gabelbach.
    Das Musterbeispiel einer Sanierung ist das ehemalige Brauereigebäude in Gabelbach. Foto: Marcus Merk

    Dass den Eigentümern von historischen und ortsprägenden Gebäuden jedoch eine Alternative für die Nutzung ihrer Anwesen gegeben werden muss, das ist dem Ausschuss durchaus klar. Ein weiteres Beispiel dafür ist die Gailenbacher Mühle bei Edenbergen. Sie steht zwar auf Gersthofer Flur, wird aber zur Hälfte von Neusässer Gebiet umgrenzt. Die Stadt Gersthofen bemüht sich dort seit Längerem um einen Bebauungsplan.

    Ist eine Klage gegen die Nachbarstadt ratsam?

    Der neue Entwurf, so bemängeln die Stadträte jedoch, entspreche überhaupt nicht mehr dem, was die beiden Städte vorab miteinander besprochen hätten. Die historischen Gebäude würden jetzt als überbaubare Flächen dargestellt. „Hier ist Tür und Tor geöffnet für jede Art von Bebauung“, warnte Bürgermeister Greiner. Ein Schlossereibetrieb oder Lagerflächen für ein Bauunternehmen, das alles sei nun statt einer städtebaulichen Aufwertung möglich. „Wir wollten aber doch gerade kein kleines Gewerbegebiet mitten im Schmuttertal verhindern“, so Wilhelm Kugelmann. Zudem seien mögliche Parkflächen auf Neusässer Flur ausgewiesen.

    Vor diesem Hintergrund fragte AfD-Stadträtin Margit Kießling, ob nicht eine Normenkontrollklage gegen die Stadt Gersthofen in Betracht gezogen werden solle und auch SPD-Stadtrat Ralph Glaß wollte diese nicht ausschließen. Zunächst jedoch soll die Verwaltung weiter mit den Kollegen in Gersthofen verhandeln. „Diesen Schritt muss man sich bei einem Nachbarn schon genau überlegen“, so Gerald Adolf.

    Lesen Sie dazu auch:

    So sieht die alte Brauerei Gabelbach nach der Sanierung aus

    Bauherren haben ein Auge auf Westheim und Steppach geworfen

    Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden