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Neusäß: Mordprozess: Verteidigung legt Revision ein

Neusäß

Mordprozess: Verteidigung legt Revision ein

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    Lebenslänglich wegen Mordes aus Heimtücke: So lautete vor Wochenfrist das Urteil.
    Lebenslänglich wegen Mordes aus Heimtücke: So lautete vor Wochenfrist das Urteil. Foto: Stefan Puchner/dpa

    Lebenslänglich wegen Mordes aus Heimtücke: So lautete vor Wochenfrist das Urteil des Augsburger Landgerichts gegen einen 34-jährigen Elektriker, der in einem Bauarbeiter-Container in Täfertingen seinen polnischen Arbeitskollegen getötet hatte.

    Fristgerecht eine Woche nach dem Urteil haben jetzt die Verteidiger des 34-Jährigen auf dessen Auftrag hin Revision zum Bundesgerichtshof gegen das Urteil eingelegt. Der Schuldspruch des Augsburger Schwurgerichts ist somit nicht rechtskräftig. Freilich muss der 34-Jährige weiter in Gablingen im Gefängnis bleiben.

    Schriftliches Urteil muss abgewartet werden

    Nach Worten von Rechtsanwalt Bernd Scharinger müsse zunächst die schriftliche Ausarbeitung des Urteils abgewartet werden, bevor er und sein Kollege Roland Aigner die Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe begründen können. Deswegen, weil die schriftliche Urteilsbegründung durchaus von der mündlichen abweichen könne.

    Ansatzpunkt für die Beschwerde gegen das Urteil dürfte aber die Bewertung sein, ob es sich bei der Tat im Februar 2019 um Totschlag handelte – wie es die Verteidigung bewertet hatte – oder um Mord aus Heimtücke, worauf das Gericht auf Forderung der Staatsanwaltschaft entschieden hatte. Gerade aber an diesem Mordmerkmal hatten die Verteidiger von Anfang an Zweifel geäußert. Anstelle einer lebenslangen Freiheitsstrafe hatten die Verteidiger auf eine Haft von sieben Jahren plädiert gehabt. Laut Rechtsanwalt Scharinger könne es – was selten passiere – zu einer mündlichen Verhandlung in Karlsruhe kommen.

    Mit einer Hantelscheibe niedergeschlagen

    Wahrscheinlicher wäre eine erneute Verhandlung vor einem anderen Schwurgericht, möglicherweise in München, wenn Karlsruhe den Argumenten der Verteidigung folgen würde. Wie berichtet, hatte der 34-jährige Elektriker seinen wie er selbst mit über zwei Promille alkoholisierten 24-jährigen Arbeitskollegen laut Ermittlungen mitten in der Nacht in dessen Wohncontainer mit einer Hantelscheibe niedergeschlagen und anschließend mit zahlreichen Messerstichen und -schnitten an Hals, Brust und Bauch getötet.

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