Der Mord an einem polnischen Bauarbeiter durch einen Kollegen und Landsmann muss vor dem Augsburger Landgericht erneut verhandelt werden. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Damit gibt der BGH zumindest in Teilen dem Bemühen der Verteidigung recht, die gegen das Urteil der 8. Strafkammer vom Februar 2020 Revision eingelegt hatte.
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