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Neusäß: Gericht lehnt Eilantrag der Stadt Neusäß gegen geplantes Wohnhaus ab

Neusäß

Gericht lehnt Eilantrag der Stadt Neusäß gegen geplantes Wohnhaus ab

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    Im Stadtteil Steppach wollen viele Menschen wohnen. Das führt dazu, dass auch sehr kleine Grundstücke bebaut werden sollen. Gegen einen solchen Antrag hat die Stadt Neusäß geklagt.
    Im Stadtteil Steppach wollen viele Menschen wohnen. Das führt dazu, dass auch sehr kleine Grundstücke bebaut werden sollen. Gegen einen solchen Antrag hat die Stadt Neusäß geklagt. Foto: Marcus Merk (Archivbild)

    Es ist ein Grundstück, dem der Bauausschuss Neusäß lange Zeit wenig Beachtung geschenkt hatte - denn dass dort, auf dieser Fläche in Dreiecksform hinter der Kirche St. Gallus in Steppach, einmal ein Gebäude entstehen könnte, das hielt man für wenig wahrscheinlich. Das war eine Fehleinschätzung: Ein Bauantrag kam, den lehnte die Stadt ab, die Sache ging vor Gericht. In erster Instanz wurde für den Antragsteller entschieden. So will der

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