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Neusäß/Augsburg: Brutaler Mord in Neusäß: Es kommen immer neue Details ans Licht

Neusäß/Augsburg

Brutaler Mord in Neusäß: Es kommen immer neue Details ans Licht

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    Im Landgericht Augsburg wird gegen einen 34-Jährigen aus dem Landkreis Augsburg verhandelt, der seinen Arbeitskollegen getötet haben soll. Es kommen immer neue Details ans Licht.
    Im Landgericht Augsburg wird gegen einen 34-Jährigen aus dem Landkreis Augsburg verhandelt, der seinen Arbeitskollegen getötet haben soll. Es kommen immer neue Details ans Licht. Foto: Stefan Puchner, dpa

    Es ist ein schier unvorstellbar grausames Verbrechen, das dem 34-Jährigen vorgeworfen wird. Doch auch am dritten Verhandlungstag schweigt der Angeklagte. Der Mann soll vor gut einem Jahr seinen Arbeitskollegen brutal ermordet haben. Nun kommen neue Details ans Licht. Im Raum steht vor allem eine Frage: Warum?

    In der Nacht des 1. Februar vergangenen Jahres soll der Angeklagte im Neusässer Stadtteil Täfertingen seinen 24-jährigen Kollegen getötet haben. Die beiden polnischen Staatsangehörigen sollen sich gut gekannt haben. Laut Anklageschrift hatten der Angeklagte und das Opfer am Abend des 31. Januar gemeinsam mit anderen in ihrer Container-Unterkunft Bier getrunken.

    Mehrmals in den Bauch des Opfers eingestochen

    Die Männer wohnten im Täfertinger Gewerbegebiet auf dem Gelände ihres Arbeitgebers, einer Gerüstbaufirma. Dort soll der Angeklagte seinem Kollegen, der wohl am Herd stand und kochte, völlig überraschend von hinten mit einer mitgebrachten Hantelscheibe gegen den Hinterkopf geschlagen haben. Laut Anklage soll der Mann seinem Opfer anschließend den Kopf fast vollständig mit einem Messer abgeschnitten und mehrmals in den Bauch des Opfers eingestochen haben. Der 24-Jährige starb darauf durch Verbluten nach innen und außen.

    Auch für eine erfahrene Polizeihauptkommissarin war der Anblick in jener Nacht außergewöhnlich brutal. Sie war am dritten Verhandlungstag vor dem Augsburger Landgericht als Zeugin geladen. Bei der Vernehmung wurden auch Fotos vom Tatort in Augenschein genommen. „Das ist kein schöner Anblick“, stellte die Vorsitzende Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser fest. Die Angehörigen des Opfers verzichteten deshalb auf die in Inaugenscheinnahme. „Man sieht sofort den freiliegenden Kehlkopf des Opfers“, sagte die Polizeihauptkommissarin mit Blick auf die Bilder. Daneben eine „riesige Blutlache“.

    Mit einer 24 Zentimeter langen Klinge zugestochen

    Zu sehen seien außerdem fünf Einstichstellen im Oberkörper des Opfers. Der Täter soll mit einer 24 Zentimeter langen Klinge zugestochen haben. Auffällig seien außerdem die blutigen Schuhabdrücke gewesen, die in Richtung der Wohnung des Angeklagten führen, sagte die Zeugin. Unter dem Bett des Opfers habe man dessen Hörgerät gefunden. Der Mann soll „fast taub“ gewesen sein, erklärte die Hauptkommissarin. Laut Anklage hatte das Opfer offenbar keine Gelegenheit, sich zu wehren. Unter dem Toten fanden die Polizisten außerdem eine leere Flasche Whiskey.

    In ihren Verteidigungsreden führten die beiden Anwälte des Angeklagten, Bernd Scharinger und Roland Aigner, aus, dass ihr Mandant in der Tatnacht zusammen mit dem Opfer erhebliche Mengen an Alkohol getrunken hätte. Arbeitskollegen sagten aus, dass der mutmaßliche Täter gelegentlich zu Drogen gegriffen habe. Ein anderes Bild des Angeklagten zeichnete hingegen dessen ehemaliger Chef. Auch er war am dritten Verhandlungstag als Zeuge geladen. Seit etwa drei bis vier Jahren sei der Angeklagte als Elektriker und Aufzugsmechaniker angestellt gewesen. Seine Arbeitsleistung sei „gut“ gewesen, es gab keine Ausfälle. Auch, dass der Angeklagte öfter betrunken war oder

    Die Beweislage allerdings ist erdrückend

    Stutzig machte die Vorsitzende Richterin, dass der ehemalige Chef nichts über die psychische Verfassung des Angeklagten gewusst haben will. Schließlich habe er seinen Angestellten vor einigen Jahren selbst aus dem Bezirkskrankenhaus in Günzburg abgeholt. Der Chef beteuerte, dass er seinen Angestellten damals lediglich abgeholt habe. „Ich habe ihn nicht gefragt, warum er in Behandlung war.“ Das mögliche Motiv des Angeklagten bleibt auch nach dem dritten Verhandlungstag unklar. Die Beweislage allerdings ist erdrückend.

    Mehrere Gutachterinnen machten das vor Gericht deutlich. So sei auf den Schuhen, der Trainingsjacke und der Jogginghose des Angeklagten eindeutig Blut des Opfers gefunden worden. Außerdem habe er Spuren auf der beim Opfer gefundenen Whiskey-Flasche und an zwei Gläsern hinterlassen. Auf der möglichen Tatwaffe, einer Hantelscheibe, habe man zwar Blut des Opfers nachweisen können. Allerdings konnten die Gutachter keine Spuren des Täters finden. Das bedeute allerdings nicht, dass der Angeklagte die Hantelscheibe nicht in der Hand gehabt haben kann, so die Gutachter. Unter anderem aufgrund der Oberfläche sei es extrem schwierig, dort brauchbare Spuren zu finden.

    Der Angeklagte sitzt seit der Tat vor gut einem Jahr in Untersuchungshaft in der JVA Gablingen. Fortgesetzt wird der Prozess in der kommenden Woche.

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