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Neusäß: Alle wollen günstig wohnen – aber wo?

Neusäß

Alle wollen günstig wohnen – aber wo?

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    „Es steht nirgends, dass Sie verpflichtet sind, dem Grundstückseigentümer die Wiese zu vergolden.“Neue Sozialwohnungen wie hier in Gersthofen werden bisher vor allem von der Wohnbaugesellschaft des Landkreises (WBL) gebaut. Doch für Kommunen es gibt Möglichkeiten, auch private Investoren in die Pflicht zu nehmen.
    „Es steht nirgends, dass Sie verpflichtet sind, dem Grundstückseigentümer die Wiese zu vergolden.“Neue Sozialwohnungen wie hier in Gersthofen werden bisher vor allem von der Wohnbaugesellschaft des Landkreises (WBL) gebaut. Doch für Kommunen es gibt Möglichkeiten, auch private Investoren in die Pflicht zu nehmen.

    Günstiger Wohnraum, sozialer Wohnungsbau und Mietpreisbindung sind die Top-Themen der Kommunalpolitik. Auch die Neusässer Stadträte haben sich darüber Gedanken gemacht, was die Stadt tun könnte, um mehr bezahlbare Wohnungen zu schaffen. Auf Antrag der SPD-Fraktion berichtete deshalb Matthias Simon vom Bayerischen Gemeindetag von der „sozialgerechten Bodennutzung“ (SoBoN), einem Instrument im Städtebau, das seit Jahren von vielen Großstädten wie München oder Berlin, aber auch zunehmend von kleineren Städten wie Landsberg angewandt wird.

    Wie Matthias Simon im Planungs- und Umweltausschuss erläuterte, bedeutet die sozialgerechte Bodennutzung, dass bei Bauvorhaben unter bestimmten Voraussetzungen rund 30 Prozent der neuen Wohnflächen als bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Diese Immobilien könnten dann als Sozialwohnungen oder mit Mietpreisbindung vermietet werden – teilweise könnte die Kommune sogar die Mieter bestimmen.

    „Denn es steht nirgends im Baugesetzbuch, dass Sie verpflichtet sind, dem Grundstückseigentümer die Wiese zu vergolden“, so Simon. Die Gerichte hätten diese Praxis in den vergangenen Jahren auch stets als fair bestätigt. Denn bei der Marktlage sei der Verkauf von Grundstücken eine massive Bodenwertsteigerung zu erzielen. „Und da ist es rechtlich legitim, für das Allgemeinwohl günstigen Wohnraum zu schaffen.“ Dies passiert in Form eines städtebaulichen Vertrags. Beim Verkauf städtischer Grundstücke können auch entsprechende Vereinbarungen mit den Käufern getroffen werden und als vierte Maßnahme bleibt die Möglichkeit, dass die Stadt selbst zusätzliche günstige Mietwohnungen baut.

    Außerdem kann ein Investor verpflichtet werden, sich an den Folgekosten bei der Infrastruktur zu beteiligen, die sein Bauvorhaben auslöst, zum Beispiel mehr Kindergartenplätze oder Straßenbaumaßnahmen. Immerhin hätten die Investoren eine erhebliche Wertsteigerung ihres Grundstücks und eine große neue Wohnanlage löse ja einen zusätzlichen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen aus. Matthias Simon berichtete, dass die Stadt Landsberg beim Großprojekt am Papierbach mit den Richtlinien der „sozialgerechten Bodennutzung“ sehr gute Erfahrungen gemacht habe. Die Mitglieder im Ausschuss waren von den Ausführungen sehr angetan und alle waren sich einig, dass ein Grundsatzbeschluss noch vor der Verabschiedung des neuen Neusässer Flächennutzungsplans sinnvoll wäre.

    Auf die Nachfrage von Wolfgang Weiland (Freie Wähler) sagte Simon, man könne die SoBoN-Richtlinien mit Begründung auch auf ein bestimmtes Gebiet beschränken, da Weiland anmerkte, dass eine solche Regelung in den kleinen Stadtteilen keinen Sinn machen würde.

    Sozial Schwache Mitte 2016 bezogen in der Stadt Neusäß rund 440 Bürger Sozialleistungen (Hartz IV), im Landkreis waren es rund 6000. Fast jeder zehnte Haushalt in Neusäß konnte Ende 2015 nur über ein Nettoeinkommen von weniger als 1500 Euro verfügen (8,8 Prozent), im Landkreis Augsburg sind es 19,9 Prozent. (Quelle: SAGS)

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