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Nach zweimaliger Insolvenz ins Gefängnis

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Nach zweimaliger Insolvenz ins Gefängnis

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    Nach zweimaliger Insolvenz ins Gefängnis
    Nach zweimaliger Insolvenz ins Gefängnis

    2004 meldete der Handwerker erstmals Insolvenz an. Damals schon mit strafrechtlichen Folgen. Wegen Vorenthaltens von Lohn wurde er zu zwölf Monaten auf Bewährung verurteilt. In die vierjährige Bewährungszeit fiel 2006 eine Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung. Dieser "letzte Warnschuss" (Grimm) reichte offenbar nicht aus. "Er will nicht wahrhaben, wie es um ihn steht", interpretierte die Richterin die Erklärungen des Angeklagten, der wenig eigene Schuld erkennen konnte und auf rund 100 000 Euro Außenstände und einen Prokuristen verwies, den er wohl früher an die Nase hätte nehmen müssen. Auch Staatsanwältin Kerstin Koch hatte den Eindruck: "Der Einzige, der hier die Augen zugemacht hat vor seinen finanziellen Problemen, ist der Angeklagte."

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