Es ist ein Thema, das für so manche Häuslebesitzer unangenehm werden kann – die Straßenausbaubeitragssatzung. Hinter dem Zungenbrecher steht der einfache Sachverhalt, dass der Bürger zahlen muss, wenn die Straße vor seinem Haus erneut ausgebaut wird. Und diese Beträge haben es oft in sich. Laut dem Meitinger Bauamtsleiter Thomas Dahlmann können sie, je „nach Grundstücksgröße und Massivität der Bebauung“ auch fünfstellig ausfallen.
Meitingen