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Meitingen: Parkplätze: Regeln teils unzulässig

Meitingen

Parkplätze: Regeln teils unzulässig

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    Wenn man in Meitingen eine Garage bauen will, darf sie nicht im Vorgarten stehen, also in dem Fünf-Meter-Bereich zwischen Straße und Haus. Wer sich über diese Regelung aus der Meitinger Garagen- und Stellplatzsatzung geärgert hat, darf sich nun freuen, denn sie ist unzulässig. Damit kann man aber noch lange nicht in diesem Bereich Garagen bauen wie es einem beliebt. Vielmehr weist Bauamtsleiter Thomas Dahlmann darauf hin, dass auch die Vorschriften des Baugesetzbuches zu beachten sind. In jedem Fall müsse eine Einzelprüfung erfolgen.

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