Zum einen ging es um eine Wohnanlage mit acht Wohneinheiten in der Ratiborer Straße 21 in Meitingen. Das dreigeschossige Gebäude mit ausgebautem Dach sollte eine Firsthöhe von rund 14 Metern haben, eine Länge von rund 21 Metern und eine Breite von fast 13 Metern. Bisher steht an dieser Stelle lediglich ein einstöckiges Haus mit ausgebautem Dach, weil früher eine Stromleitung über das Grundstück führte, so Bauamtsleiter Thomas Dahlmann. Mangels eines Bebauungsplans gilt für das geplante Bauvorhaben das Einfügungsgebot, sprich: Es hat sich nach den Gebäuden auf den benachbarten Grundstücken zu richten, die zwischen zehn und zwölf Meter hoch sind.
Meitingen