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Meitingen: Mutmaßlicher Exhibitionist im Meitinger Freibad steht vor Gericht

Meitingen

Mutmaßlicher Exhibitionist im Meitinger Freibad steht vor Gericht

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    Im Meitinger Freibad soll ein Mann mehrere Frauen beobachtet und sich dabei befriedigt haben. Der Angeklagte bestreitet das.
    Im Meitinger Freibad soll ein Mann mehrere Frauen beobachtet und sich dabei befriedigt haben. Der Angeklagte bestreitet das. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Wegen exhibitionistischer Handlungen stand ein Mann aus dem nördlichen Landkreis vor Gericht. Im Meitinger Freibad soll er weibliche Badegäste beobachtet und sich dabei befriedigt haben. Das zumindest will ein Bademeister im August 2019 beobachtet haben. Verurteilt wird der angeklagte Rentner aber nicht.

    Schon vor Beginn der Zeugenaussagen machte Verteidiger Felix Dimpfl klar, dass sein Mandant die Vorwürfe bestreitet. Dimpfl: „Er wollte niemanden in irgendeiner Form belästigen.“ Der 49-jährige Angeklagte habe sich lediglich gekratzt, als er am Rande des großen Beckens im Freibad stand. Verteidiger Dimpfl zählte eine ganze Reihe von Erkrankungen seines Mandanten auf: Depression, Angstzustände, Asthma, Fettleibigkeit. Laut den Erläuterungen des Verteidigers sei sein Mandant „schwerbehindert“. Außerdem leide er an einer Hautkrankheit, deshalb das Kratzen.

    Bademeister: „Er hat sich sehr merkwürdig verhalten“

    Der Bademeister, der damals die Polizei rief, hatte andere Bilder im Kopf. Des Öfteren sei er von Badegästen auf den 49-Jährigen, der inzwischen Hausverbot hat, angesprochen worden. „Er hat sich sehr merkwürdig verhalten“, sagte der Bademeister. An besagtem Tag im August hatte er den 49-Jährigen deshalb genau im Auge.

    Ihm sei aufgefallen, dass der Mann eine Gruppe von Frauen im Meitinger Freibad beim Schwimmen beobachtete. Dabei soll er am Rande des Schwimmbeckens im Wasser gestanden haben. Dann soll er sich umgedreht und im Intimbereich berührt haben. Der Zeuge sprach von „eindeutigen Handbewegungen“. Sofort sei er eingeschritten, habe die Polizei gerufen und den Mann festgehalten. Der war sich aber wohl schon damals keiner Schuld bewusst. „Er hat gesagt, dass er nichts gemacht hat“, erinnerte sich der Bademeister.

    Verteidiger: „Wollten Sie etwa nur den starken Mann spielen?“

    Etwa eine halbe Stunde lang löcherte Verteidiger Dimpfl den Bademeister vor Gericht mit Fragen. Er wollte wissen, ob der Zeuge tatsächlich gesehen habe, wie der Angeklagte onanierte. Hatte er nicht. Ob er ausschließen könne, dass sich der 49-Jährige nur gekratzt hatte. Auch das konnte der Zeuge nicht. Letztlich fragte der Verteidiger: „Wollten Sie etwa nur den starken Mann spielen?“ Das sei „lächerlich“, bekräftigte der Zeuge. Er habe sich nichts vorzuwerfen.

    Aus Sicht des Verteidigers sollte das Verfahren nach der Aussage des Bademeisters beendet werden. Einige andere Zeugen, zum Beispiel die Frauen aus dem Schwimmbecken, hatten da noch nicht ausgesagt. Für ein Urteil waren diese Aussagen aus Sicht von Richterin Rita Greser allerdings unverzichtbar. Vermutlich hätte es dafür mehrere Verhandlungstermine gebraucht. Wäre der Angeklagte verurteilt worden, hätte er vermutlich für die Kosten des Verfahrens aufkommen müssen.

    Verfahren gegen mutmaßliche Exhibitionisten wird gegen Auflage eingestellt

    Auch deshalb einigten sich Staatsanwalt Philip Kramer und Verteidiger Felix Dimpfl schließlich darauf, das Verfahren gegen eine Auflage von 1000 Euro einzustellen. Es endete damit ohne Urteil. Das Geld muss der Angeklagte innerhalb eines halben Jahres an eine soziale Einrichtung in Augsburg zahlen.

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