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Meitingen: Freibäder sind geöffnet: Diese Regeln gelten im Sunsplash

Meitingen

Freibäder sind geöffnet: Diese Regeln gelten im Sunsplash

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    Vorerst geschlossen bleibt das Springerbecken im Meitinger Freibad Sunsplash. Es gelten weitere neue Regeln.
    Vorerst geschlossen bleibt das Springerbecken im Meitinger Freibad Sunsplash. Es gelten weitere neue Regeln. Foto: Manuel Wenzel (Archiv)

    Wenn das Wetter wieder mitspielt, kann der Badespaß beginnen. Das Freibad Sunsplash in Meitingen hat ab dem heutigen Montag wieder geöffnet – wegen der Corona-Krise unter neuen Bedingungen und mit anderen Abläufen für die Gäste.

    Besucherzahl im Freibad Meitingen ist begrenzt

    Das Bad hat von 10 bis 13 Uhr am Vormittag und von 15 bis 18 Uhr am Nachmittag geöffnet. Einlass: 9.45 bzw. 14.45 Uhr. Ende der Badezeit um 12.45 bzw. 17.45 Uhr. Besucher, die das Bad am Vormittag nutzen, müssen dieses um 13 Uhr verlassen. Im Zeitraum bis zur nächsten Belegung werden Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten vorgenommen.

    Die Besucherzahl für die jeweilige Öffnungszeit ist begrenzt, eine Online-Reservierung von Eintrittskarten daher erforderlich. Karten für den Folgetag können ab 18 Uhr des aktuellen Tages reserviert werden. Anmeldeformulare sind ab Sonntag, 7. Juni, 18 Uhr auf der Homepage das Marktes Meitingen hinterlegt. Eine Buchung kann nur entweder für den Vormittag oder den Nachmittag erfolgen. Die Angabe von Namen und weiteren Kontaktdaten über das Anmeldeformular dient auch dazu, gegebenenfalls im Nachgang Infektionsketten nachvollziehen zu können.

    Eintritt kostet einen Euro für alle Besucher des Sunsplash

    Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren dürfen das Bad nur in Begleitung eines Erwachsenen betreten.

    Der Eintrittspreis beträgt pro Badegast altersunabhängig einen Euro. Die Badegäste werden gebeten, den Betrag möglichst passend in bar bereitzuhalten.

    Im Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken ist die Anzahl der Schwimmer begrenzt. Dies wird von der Beckenaufsicht kontrolliert; deren Anweisungen ist Folge zu leisten.

    Die Gültigkeit im Vorjahr erworbener Dauerkarten und Zehnerkarten wird für die Saison 2020 ausgesetzt und automatisch um ein Jahr verlängert. In der Saison 2020 werden keine Dauer- und Zehnerkarten verkauft.

    Mit diesen Vorgaben startet der Betrieb in die Badesaison 2020, Änderungen sind im Laufe der kommenden Wochen möglich – je nachdem, wie sich die Lage entwickelt und welche Lockerungen der Gesetzgeber zugesteht, heißt es in einer Pressemitteilung der Gemeinde Meitingen. (AL/kar)

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