Die Messerattacke von Langweid bei der in der Nacht des Pfingstmontags ein 44-Jähriger schwer verletzt worden war, hat offenbar eine juristische Vorgeschichte. Nach Informationen unserer Zeitung hatte ein Gericht gegen den mutmaßlichen Täter, einen 42-Jährigen aus dem Kreis Aichach-Friedberg, ein Annäherungsverbot verhängt. So sollten die ehemalige Lebensgefährtin des Mannes und ihr neuer Freund vor den Nachstellungen des Exmannes geschützt werden. Das Verbot, mit dem die Justiz sogenannte Stalker bremsen will, hatte in diesem Fall aber offenbar nur eine mäßige Wirkung. Angeblich soll auch ein Verstoß des 42-Jährigen gegen das Annäherungsverbot aktenkundig sein.
Langweid