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Landkreis Augsburg ist Corona-Hotspot: Die Corona-Regeln ab heute

Landkreis Augsburg

Der Kreis Augsburg ist Corona-Hotspot: Diese Regeln gelten jetzt

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    Ab Sonntag gelten im Kreis Augsburg strengere Corona-Regeln. Unter anderem wird die Maskenpflicht verschärft.
    Ab Sonntag gelten im Kreis Augsburg strengere Corona-Regeln. Unter anderem wird die Maskenpflicht verschärft. Foto: Frank Rumpenhorst, dpa

    Weil im Augsburger Land besonders viele Menschen positiv auf das Coronavirus getestet wurden, gilt der Landkreis nun offiziell als Corona-Hotspot. Damit sind am 7. November verschärfte Maßnahmen in Kraft getreten. Was sich nun ändert.

    Landkreis Augsburg als Corona-Hotspot: Diese Regeln gelten

    • MaskenpflichtÜberall, wo bislang auch OP-Masken erlaubt waren, müssen nun wieder FFP2-Masken getragen werden.
    • Veranstaltungen in Innenräumen Dort, wo bislang Geimpfte, Genesene und Getestete Zutritt hatten, reicht nun ein negatives Testergebnis nicht mehr aus. Das gilt weitestgehend für alle Veranstaltungen in Innenräumen. Kinder unter zwölf Jahren sind ausgenommen.
    • Gastronomie, Hotelgewerbe und körpernahe Dienstleistungen Auch hier gibt es Ausnahmen. In Hotels, Gastwirtschaften oder beim Friseur gilt nun die sogenannte 3G-Plus-Regel. Bedeutet: Neben Impf- oder Genesenennachweis reicht auch ein negativer PCR-Test aus.
    • Clubs In Diskotheken und vergleichbaren Freizeiteinrichtungen dürfen nun nur noch Geimpfte und Genesene feiern. Ein negativer Test reicht nicht mehr aus.

    Corona-Regeln im Kreis Augsburg: 3G gilt nun auch am Arbeitsplatz

    • 3G am Arbeitsplatz In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten gilt für die Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Menschen haben, die 3G-Regel. Wer nicht geimpft ist, muss zwei Mal die Woche einen negativen Schnelltest vorzeigen.
    • SchuleEs findet uneingeschränkter Präsenzunterricht an allen Schulen und in allen Klassenstufen statt. Ab Montag gilt aber auch während des Unterrichts, während sonstiger Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung wieder Maskenpflicht. Eine OP-Maske reicht aus Diese Maskenpflicht besteht auch am Sitzplatz, selbst wenn zuverlässig ein Mindestabstand von anderthalb Metern zu anderen Schülerinnen und Schülern eingehalten wird. Die erweiterte Maskenpflicht gilt in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 für die erste Unterrichtswoche nach den Ferien und ab der Jahrgangsstufe 5 für die ersten beiden Unterrichtswochen nach den Ferien. In Hochschulen und weiteren außerschulischen Bildungsangeboten gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G-Regel).

    Testpflicht an den Schulen wird erweitert

    • Testpflicht Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist Schülerinnen und Schülern nur erlaubt, wenn sie dreimal wöchentlich ein negatives Testergebnis eines PCR- oder Schnelltests vorweisen oder ihn unter Aufsicht in der Schule durchführen. Für Schüler der Grundschulstufe sowie der Förderschulen gilt zweimal wöchentlich eine Testpflicht. Wer kein negatives Testergebnis vorlegen kann, wird vom Unterricht ausgeschlossen. Wird ein Schüler einer Klasse positiv auf das Virus getestet, müssen alle anderen täglich einen negativen Test vorweisen. Akzeptiert werden nur die von der Schule bereitgestellten Tests.

    Deshalb gilt der Kreis Augsburg nun als Corona-Hotspot

    Ausschlaggebend für die neuen Hotspot-Regeln ist zum einen die Sieben-Tage-Inzidenz, die im Landkreis aktuell deutlich über der Marke von 300 liegt. Zum anderen ist die Zahl freier Betten auf den Intensivstationen entscheidend. Berücksichtigt wird hier die Zahl der Intensivbetten im Leitstellenbereich Augsburg. Dazu zählen die Kliniken in der Stadt

    Am Samstag waren 93,7 Prozent der Betten auf den Intensivstationen belegt. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag laut Robert-Koch-Institut am Sonntag bei 374,8.

    Bei Fragen zu den neuen Regeln hilft die Corona-Hotline des Landkreises, Telefon 0821/3102-3999. Alternativ können Fragen auch per E-Mail an corona@LRA-a.bayern.de gestellt werden. Aufgrund der hohen Auslastung kann es aktuell zu Verzögerungen kommen, teilt das Landratsamt mit.

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