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Landkreis Augsburg: Weshalb steigen die Corona-Zahlen im Kreis Augsburg sprunghaft an?

Landkreis Augsburg

Weshalb steigen die Corona-Zahlen im Kreis Augsburg sprunghaft an?

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    Die Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis steigt deutlich über 200. Damit gelten wieder verschärfte Corona-Regeln.
    Die Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis steigt deutlich über 200. Damit gelten wieder verschärfte Corona-Regeln. Foto: Marcus Merk (Symbol)

    Seine Fahrschule muss Robert Gessler wieder schließen. Grund dafür ist der sprunghafte Anstieg der Corona-Zahlen im Kreis Augsburg. Weil die Sieben-Tages-Inzidenz wieder über den Wert von 200 geklettert ist, gelten verschärfte Regeln. Der Fischacher Fahrlehrer kennt das bereits. Er betriebt auch eine Filiale in Augsburg, wo die Inzidenzwerte bereits seit Wochen höher sind als im Kreis. Doch nicht nur Fahrlehrer müssen wieder mit Umsatzverlusten rechnen. Der hohe Wert hat auch Auswirkungen auf andere Lebensbereiche.

    Der plötzliche Anstieg der Zahlen kommt überraschend. Noch am Mittwoch lag der 7-Tages-Wert bei 196,9. Nun bei 210,7. Innerhalb eines Tages schlugen in der Statistik 128 neue Indexfälle auf. Insgesamt steigt die Zahl der bestätigten Fälle damit auf 4247. Seit Beginn der Pandemie sind 31 Menschen im Kreis Augsburg gestorben, nachdem sie sich mit dem Virus infiziert hatten. Die Zahlen beruhen auf der Statistik des Robert-Koch-Instituts. In den vergangenen Tagen war immer wieder ein leichter Rückgang der Corona-Zahlen zu verzeichnen. Nun der plötzliche Anstieg. Woran liegt das?

    Corona-Ausbruch in Seniorenheimen im Kreis Augsburg

    Annemarie Scirtuicchio, Sprecherin des Landratsamtes, erklärt, dass der Anstieg sich nicht auf einen bestimmten Ausbruchsherd zurückführen lässt. Eine Rolle spielen allerdings eine Reihe von positiv Getesteten in Seniorenheimen. Der Corona-Ausbruch im Haus Raphael im Westen von Schwabmünchen ist der bislang größte im Landkreis Augsburg. 21 Bewohner und fünf Mitarbeiter waren am Montag infiziert. Einen Tag später sind diese Zahlen nochmals angestiegen. Insgesamt, erklärt Annemarie Scirtuicchio, lassen sich etwa 30 der 128 Neuinfektionen am Mittwoch auf Fälle in Seniorenheimen zurückführen. Die restlichen Fälle seien auf den ganzen Landkreis verteilt.

    Einen weiteren Ansatz zur Erklärung bietet eine neue Statistik des Robert-Koch-Instituts und des Statistischen Bundesamts. Sie zeigt, dass die Menschen im Kreis Augsburg trotz Lockdowns noch viel unterwegs sind. Dazu wurden Funkdaten von Handys in ganz Deutschland ausgewertet und auf Landkreisebene heruntergebrochen. Das gibt Aufschluss darüber, wie mobil die Menschen im Landkreis Augsburg trotz des „Lockdowns light“ waren.

    Statistik zeigt: Menschen im Augsburger Land sind trotz Lockdown viel unterwegs

    Als dieser Ende November beschlossen wurde, wurden Freizeiteinrichtungen und Restaurants geschlossen. Die Statistik zeigt, dass die Maßnahmen zwar Wirkung zeigen, im Vergleich zum ersten Lockdown im März sind die Menschen allerdings wieder deutlich mehr unterwegs.

    Damals waren die allermeisten Geschäfte und viele Wirtschaftsbetriebe geschlossen - und die Menschen im Augsburger Land bis zu 61 Prozent weniger unterwegs. Am ersten Novemberwochenende hingegen verzeichnet die Statistik nur noch einen Rückgang von rund elf Prozent der Reisen im Vergleich zum Vorjahr.

    Durch den erneuten Anstieg der Corona-Zahlen über die Marke von 200 verschärfen sich nun auch wieder die Maßnahmen. Konkret ändert sich folgendes:

    Diese neuen Corona-Regeln gelten jetzt im Kreis Augsburg

    Schulen An allen Schulen - mit Ausnahme der Schulen zur sonderpädagogischen Förderung sowie der Abschlussklassen – ist ab Montag, 7. Dezember 2020, ab der Jahrgansstufe 8, ein durchgehender Mindestabstand von 1,5 Metern verpflichtend. Der kann beispielsweise durch eine veränderte Sitzordnung oder aber ab der Jahrgangsstufe acht auch durch Wechselunterricht sichergestellt werden. Die Schulleitungen werden die Eltern über die entsprechende Vorgehensweise ihrer Schule informieren.

    Alkoholverbot Theoretisch ist ein ganztägiges Alkoholkonsumverbot an öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, möglich. Bislang hat die Kreisverwaltungsbehörde dazu aber noch keine zentralen Begegnungsflächen festgelegt. Dies kann gegebenenfalls noch zu einem späteren Zeitpunkt der Fall sein und wird entsprechend bekannt gegeben.

    • Märkte Alle Märkte zum Warenverkauf sind mit Ausnahme des Verkaufs von Lebensmitteln im Rahmen regelmäßig stattfindender Wochenmärkte untersagt.
    • Musikschulen Der Unterricht an Musikschulen ist untersagt.
    • FahrschulenSowohl der theoretische als auch der praktische Unterricht von Fahrschulen ist untersagt.
    • Schulen An allen Schulen - mit Ausnahme der Schulen zur sonderpädagogischen Förderung sowie der Abschlussklassen – ist ab Montag, 7. Dezember 2020, ab der Jahrgansstufe 8, ein durchgehender Mindestabstand von 1,5 Metern verpflichtend. Der kann beispielsweise durch eine veränderte Sitzordnung oder aber ab der Jahrgangsstufe acht auch durch Wechselunterricht sichergestellt werden. Die Schulleitungen werden die Eltern über die entsprechende Vorgehensweise ihrer Schule informieren.
    • Alkoholverbot Theoretisch ist ein ganztägiges Alkoholkonsumverbot an öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, möglich. Bislang hat die Kreisverwaltungsbehörde dazu aber noch keine zentralen Begegnungsflächen festgelegt. Dies kann gegebenenfalls noch zu einem späteren Zeitpunkt der Fall sein und wird entsprechend bekannt gegeben.

    Landrat: "Kann die Verzweiflung vieler Menschen nachvollziehen"

    "Für manche Berufsgruppen sind die derzeit notwendigen Schutzmaßnahmen existenzgefährdend", sagt Landrat Martin Sailer (CSU). Deswegen könne er die Verzweiflung, die viele Menschen umtreibt, nachvollziehen.

    "Allerdings ist die Corona-Pandemie eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, die wir gemeinsam bewältigen müssen", so der Landrat. Ein Außerkrafttreten der verschärften Regelungen sei laut der aktuell geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erst wieder möglich, wenn die Inzidenz sieben Tage in Folge unter dem Wert von 200 bleibt.

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