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Landkreis Augsburg: Wer früher geimpft werden will, muss Nachweise vorlegen

Landkreis Augsburg

Wer früher geimpft werden will, muss Nachweise vorlegen

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    Wer in der Priorisierung beim Impfen vorgezogen werden will, muss dafür Nachweise bringen.
    Wer in der Priorisierung beim Impfen vorgezogen werden will, muss dafür Nachweise bringen. Foto: Thorsten Jordan (Symbolfoto)

    Nach der Corona-Impfverordnung können Personen aufgrund unterschiedlicher Indikationen ein priorisiertes Impfangebot erhalten, soweit sie entsprechende Nachweise erbringen können. Beispielsweise können dies berufliche oder gesundheitliche Gründe oder der enge Kontakt zu einer besonders gefährdeten Personengruppe wie Schwangeren oder pflegebedürftigen Angehörigen sein. "Solange uns die Impfstoffe nur so begrenzt zur Verfügung stehen wie bisher, ist es für uns besonders wichtig, dass wir in unseren Impfzentren gewährleisten können, dass diese Priorisierungsmöglichkeit nicht missbraucht wird", betont Landrat Martin Sailer.

    Wer keinen Beleg hat, wird im Landkreis Augsburg auch nicht gegen Corona geimpft

    Aus diesem Grund werden sowohl im Impfzentrum Gablingen-Siedlung als auch in Bobingen Priorisierungsnachweise streng kontrolliert. Wer keinen Beleg für seine priorisierte Impfung vorlegen kann, wird vor Ort nicht geimpft und muss im Nachgang warten, bis die Impfstoffkapazitäten erneut ein Impfangebot ermöglichen. Darauf weist das Landratsamt hin.

    In der Praxis gibt es jedoch sehr viele Einzelfragen zu den verschiedenen Priorisierungsmöglichkeiten und den entsprechenden Nachweisen, bestätigt Jens Reitlinger, Sprecher des Landratsamts. "Die Lebenssituationen sind sehr unterschiedlich und vielfältig."

    Bei detaillierten Einzelfragen hilft die Hotline

    Bürger, die dazu keine Antworten auf der Homepage des Landratsamts und des Bayerischen Impfzentrums (www.impfzentren.bayern.de) finden, können sich im Zweifelsfall auch telefonisch erkundigen unter:

    • Info-Hotline des Impfzentrums (Firma Ecolog) unter 06102/20825591 (täglich von 8 bis 18 Uhr)
    • Bürgerhotline des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter 09131/68085101 (täglich von 8 bis 18 Uhr). (AZ)

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