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Landkreis Augsburg: Was Betreiber von Photovoltaikanlagen jetzt wissen müssen

Landkreis Augsburg

Was Betreiber von Photovoltaikanlagen jetzt wissen müssen

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    Eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines Hauses in Haren.
    Eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines Hauses in Haren. Foto: Friso Gentsch/dpa (Symbol)

    Die Besitzer von Photovoltaikanlagen, deren System vor dem Jahr 2001 in Betrieb genommen wurde, dürften dem Jahreswechsel in den vergangenen Monaten mit Sorge entgegengesehen haben: Denn laut Gesetzgeber steht den Betreibern von Erneuerbare-Energien-Anlagen eine Vergütung für den eingespeisten Strom über 20 Jahre plus dem Jahr der Inbetriebnahme zu. Im Januar endet somit für 106 Solarpioniere im Landkreis Augsburg der Vergütungszeitraum. Aber wie geht es weiter? Technisch funktionieren die Photovoltaik-Altanlagen einwandfrei und können noch jahrelang Erträge liefern.

    Die Stabsstelle Mobilität und Klimaschutz im Landratsamt Augsburg fasst im Folgenden die wichtigsten Neuigkeiten aus dem EEG 2021 zusammen und gibt Tipps für Solarpioniere, deren Anlage zum Jahreswechsel aus der Vergütung laufen wird:

    Ruhe: Solarpioniere müssen erst einmal nichts machen. Es besteht keine Notwendigkeit, kurzfristig Entscheidungen zu treffen oder Änderungen an der Photovoltaikanlage oder Elektroinstallation vorzunehmen. Tipp: Lesen Sie den Zählerstand zum Jahreswechsel ab und dokumentieren Sie diesen am besten fotografisch. Der Solarstrom darf auch weiterhin ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden.

    Besitzer von Photovoltaikanlagen sollen sich mit der Entscheidung Zeit lassen

    Vergütung: Ab 2021 wird die Anlage automatisch weiter als Volleinspeise-Anlage gewertet. Für den eingespeisten Strom wird eine Vergütung vom Netzbetreiber ausbezahlt, die dem Jahresmarktwert Solar der Börse entspricht (in „normalen“ Jahren 3 bis 4 Cent pro Kilowattstunde, im Corona-Jahr 2,5 Cent pro Kilowattstunde) minus einer Vermarktungsprämie von 0,4 Cent pro Kilowattstunde. Es müssen keine technischen Änderungen an der Photovoltaikanlage vorgenommen werden. Ausnahme: Anlagen ab einer Größe von sieben Kilowatt Peak müssen einen Smart Meter installieren. Hier wird der Netzbetreiber auf die Anlagenbesitzer zukommen.

    Überlegen: Es sollte in Ruhe entschieden werden, wie man die Anlage weiterbetreiben will. Denn der Jahresmarktwert Solar wird in den meisten Fällen nicht ausreichen, um die Anlage wirtschaftlich weiterbetreiben zu können. Grundlage dieser Entscheidung sollte ein gründlicher Anlagencheck durch einen Fachbetrieb sein, um eine mechanische und elektrische Sicherheit sowie die Leistungsfähigkeit der Anlage bewerten zu lassen. Die Kosten dafür belaufen sich auf rund 200 Euro.

    Wechsel: Abhängig von der Leistungsfähigkeit der Solarmodule und der zu erwartenden Lebensdauer (in den meisten Fällen zehn bis 15 Jahre) können sich Anlagenbesitzer überlegen, ob sie in eine andere Vermarktungsform wechseln wollen. Falls ja, muss dies dem Netzbetreiber LEW Verteilnetz mindestens einen Monat zuvor mitgeteilt werden.

    In den meisten Fällen ist der Eigenverbrauch des Stroms am lohnendsten

    Eigenverbrauch: In den meisten Fällen wird ein Wechsel auf Eigenverbrauch am lohnendsten sein. Der Reiz des Eigenverbrauchs liegt darin, weniger teuren Strom aus dem Netz beziehen zu müssen und damit einen Teil der bisherigen Stromkosten einzusparen. Jede im Haushalt selbst verbrauchte Kilowattstunde der eigenen Photovoltaikanlage kostet bei einer wirtschaftlich abgeschriebenen Anlage nur die laufenden Ausgaben (zwischen 100 und 150 Euro pro Jahr für Checks, Wartung, Reparaturen, Reinigung, Zählerkosten und Versicherung).

    Voraussichtlich werden bei der Umstellung auf Eigenverbrauch Umbauten im Zählerschrank notwendig sein, damit der Solarstrom direkt in den Stromkreis des eigenen Haushalts fließen kann (Kosten im einfachsten Fall ab 200 Euro). Pferdefuß bei Photovoltaikanlagen, die größer sind als 30 Kilowatt Peak: Für eigenverbrauchten Strom müssen 40 Prozent der EEG-Umlage bezahlt werden. Der Großteil der Solarpioniere fällt jedoch nicht unter diese Regelung, da die Anlagen auf dem eigenen Hausdach meist deutlich kleiner waren. Typischerweise können rund 30 Prozent des Solarstroms direkt im Haus genutzt werden.

    Vermarktung: Für größere Photovoltaikanlagen (ab 30 Kilowatt Peak) kann ein Wechsel zur Direktvermarktung sinnvoll sein. Ein Stromhändler verkauft den Strom dann an der Börse. Dafür müssen die Anlagen aber technische Voraussetzungen wie Viertelstundenmessung oder eine Fernsteuerbarkeit erfüllen.

    Altmodelle: Sollte man die Altanlage durch eine neue ersetzen? Falls die Anlage nicht weiterbetrieben werden kann, lohnt es sich, diese durch eine neue zu ersetzen. Für die neue Anlage erhält man die aktuelle EEG-Vergütung (momentan gut 8 Cent pro Kilowattstunde) für die nächsten 20 Jahre. Da die Modulpreise in den vergangenen 20 Jahren um mehr als 80 Prozent gesunken sind, ist damit ein wirtschaftlicher Betrieb vor allem über den Eigenverbrauch machbar. Funktionstüchtige Altmodule können ihr zweites Leben im Garten, Wochenendhaus oder Wohnmobil als Inselanlage genießen. Auch ein Sponsoring für Entwicklungshilfeprojekte ist denkbar.

    Hier gibt es Auskunft: Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) bietet bundesweit eine kostenlose Beratung zu diesem Thema für private Anlagenbetreiber an. Dazu stehen Experten der DGS unter der Hotline 030/23326210 werktags (außer mittwochs) von 14.00 bis 18.00 Uhr bereit. Auch die Kontaktaufnahme per E-Mail an pvlotse@dgs.de ist möglich. Im Landratsamt Augsburg finden die nächsten Solarberatungen wieder am 24. und 25. März statt. Anmeldung sind unter 0821/3102-2222 oder klimaschutz@LRA-a.bayern.de möglich. (AZ)

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