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Landkreis Augsburg: Urteil: Jugendamt im Landkreis Augsburg gab Baby voreilig weg

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Urteil: Jugendamt im Landkreis Augsburg gab Baby voreilig weg

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    Rechtswidrig hat das Jugendamt im Landkreis Augsburg ein Baby in seine Obhut genommen. Das hat jetzt das zuständige Verwaltungsgericht entschieden.
    Rechtswidrig hat das Jugendamt im Landkreis Augsburg ein Baby in seine Obhut genommen. Das hat jetzt das zuständige Verwaltungsgericht entschieden. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Ihre Tochter ist jetzt fast genau eineinhalb Jahre alt – doch gesehen haben sie die Eltern seit ihrer Geburt nur wenige Tage. Ende Januar 2019 kam das Neugeborene noch aus dem Krankenhaus heraus in eine Pflegefamilie – so hatte es das Familiengericht bereits vor der Geburt entschieden. Der Fall hatte damals für Aufsehen in der ganzen Region gesorgt. Doch die Eltern geben nicht auf. Jetzt haben sie vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg einen ersten Erfolg erreicht, den sie als Bestätigung sehen, dass sich der Kampf um ihre Tochter lohne, so die Anwältinnen der Familie.

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