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Landkreis Augsburg: Strafbefehl gegen mutmaßliche Reichsbürgerin

Landkreis Augsburg

Strafbefehl gegen mutmaßliche Reichsbürgerin

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    Vor dem Augsburger Amtsgericht sollte sich eine mutmaßliche Reichsbürgerin verantworten. Doch die Frau aus dem südlichen Landkreis Augsburg erschien nicht zur Verhandlung.
    Vor dem Augsburger Amtsgericht sollte sich eine mutmaßliche Reichsbürgerin verantworten. Doch die Frau aus dem südlichen Landkreis Augsburg erschien nicht zur Verhandlung. Foto: Jakob Stadler

    Unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen sollte vor dem Augsburger Amtsgericht eigentlich ein Prozess gegen eine mutmaßliche Reichsbürgerin stattfinden. Die 56-Jährige aus dem südlichen Landkreis sollte sich wegen versuchter Nötigung verantworten. Doch die Frau erschien nicht. Konsequenzen bekommt sie trotzdem zu spüren.

    Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, unter anderem Mitarbeiter der Arbeitsagentur bedroht zu haben. Die Bundesagentur für Arbeit und das Finanzamt Augsburg-Land versuchten, Forderungen gegen die Angeklagte durchzusetzen. Es sollte zur Zwangsvollstreckung kommen. Davon wollte die Angeklagte die jeweils zuständigen Mitarbeiter abhalten, so die Staatsanwaltschaft.

    Mutmaßliche Reichsbürgerin bedroht Mitarbeiter von Behörden

    Die 56-Jährige soll ihnen in bekannter Reichsbürgermanier Schadensersatzforderungen und Strafanträge bei verschiedenen, tatsächlich nicht mehr existierenden Institutionen wie der "Sowjetischen Militäradministration Deutschland" angedroht haben. Entsprechende Schreiben richtete sie auch an das Landratsamt Augsburg, als dieses das Auto der Angeklagten wegen eines fehlenden Versicherungsschutzes außer Betrieb setzte.

    Der Angeklagten lag deshalb versuchte Nötigung in fünf Fällen zur Last. Obwohl sie nicht zum angesetzten Prozess erschien, erließ die zuständige Richterin einen Strafbefehl gegen die 56-Jährige. Sie muss eine Geldstrafe von insgesamt 4800 Euro (120 Tagessätze zu 40 Euro) zahlen. En Strafbefehl ist eine Verurteilung, die ohne Verhandlung vom Richter erlassen werden kann. Sollte Einspruch dagegen eingelegt werden, kommt es erneut zur Verhandlung.

    Reichsbürger erkennen die Rechtsordnung der Bundesrepublik nicht an

    Sogenannte Reichsbürger oder Selbstverwalter erkennen die geltende Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland komplett oder in Teilen nicht an. Bezug genommen wird zumeist auf den Fortbestand des Deutschen Reiches vor 1937. Geschäftsordnungen, Dokumente und Ähnliches werden vielfach selbst entwickelt, Steuern und Abgaben häufig nicht bezahlt. Der bayerische Verfassungsschutz geht aktuell von knapp 4000 Reichsbürgern in Bayern aus.

    Im vergangenen Sommer wurde eine 67-Jährige aus dieser Szene verurteilt, weil sie den Thierhauptener Bürgermeister und weitere Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung erpresst hatte.

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