Startseite
Icon Pfeil nach unten
Augsburg Land
Icon Pfeil nach unten

Landkreis Augsburg: Schule und Kindergarten: Diese Corona-Regeln gelten im Kreis Augsburg jetzt

Landkreis Augsburg

Schule und Kindergarten: Diese Corona-Regeln gelten im Kreis Augsburg jetzt

    • |
    Solange die bayerische Corona-Ampel auf Rot steht, müssen alle Schüler, also auch Grundschüler, im Unterricht eine Alltagsmaske tragen.
    Solange die bayerische Corona-Ampel auf Rot steht, müssen alle Schüler, also auch Grundschüler, im Unterricht eine Alltagsmaske tragen. Foto: Marcus Merk (Symbolfoto)

    Die Ampel zeigt rot: Seit wenigen Tagen hat auch der Landkreis Augsburg die Alarmstufe bei den Neuinfektionen mit dem Coronavirus von 50 pro 100.000 Einwohner übersprungen. Die Zahlen steigen weiter: Am Mittwoch lag die Fallzahl schon bei 64. Nun gelten verschärfte Hygienemaßnahmen. Das gilt nun in Kindertagesstätten, Horten, Mittagsbetreuungen und Schulen.

    Eltern haben am Anfang des Schuljahres den dreistufigen Hygieneplan des Kultusministeriums erhalten. Ab wann gilt nun die höchste Stufe 3?
    Stufe drei tritt am folgenden Tag in Kraft, nachdem die Fallzahl pro 100.000 Einwohner die 50 überschritten hat. Sie gilt dann für mindestens sieben Tage, auch wenn die Fallzahlen in der Zwischenzeit wieder sinken. Im Landkreis Augsburg gilt sie seit Dienstag und bislang auf unbestimmte Zeit.

    Was ändert sich nun konkret für Schülerinnen und Schüler?
    Alle Jahrgangsstufen, auch in der Grundschule, müssen auf dem gesamten Schulgelände und während des Unterrichts eine Maske tragen. Das gilt auch im Sportunterricht, teilweise dürfen die Kinder und Jugendlichen aber bei großer Anstrengung den Mund-Nasenschutz ablegen. Befreiungen von der Maskenpflicht sind nötig, dazu Bedarf es eines ärztlichen Attests. Weiterhin sind auch besondere Unterrichtsformen wie etwa Gruppen- oder Partnerarbeit möglich, der Mindestabstand muss dann aber eingehalten werden.

    Im Hygieneplan ist für Stufe 3 aber auch der Unterricht in einem wechselnden Schichtmodell genannt. Was bedeutet das?
    Das Schichtmodell ist kein Automatismus, darüber entscheidet das zuständige Gesundheitsamt. Für den Landkreis Augsburg gilt es aktuell noch nicht, alle Schüler kommen gleichzeitig zur Schule.

    Hat die Stufe 3 Auswirkungen im Schulbusverkehr?
    Auf den Schülerverkehr haben die zusätzlichen Maßnahmen keine Auswirkung, hier gilt weiterhin die Maskenpflicht während der Fahrt und an der Haltestelle. Zusätzliche Fahrzeuge werden nicht eingesetzt.

    Was gilt, wenn eine Schülerin oder ein Schüler aus dem Landkreis Augsburg eine Schule in der Stadt oder in einem anderen Landkreis besucht, in der eventuell noch eine niedrigere Warnstufe gilt wie aktuell noch im Landkreis Donau-Ries oder Landkreis Günzburg?
    Es gelten an den Schulen jeweils die Vorgaben des Gesundheitsamts, in dessen Zuständigkeitsbereich sich die Schule befindet. Im Landkreis Donau-Ries gilt ebenfalls Stufe 3, dasselbe gilt für die Stadt Augsburg, wo die Fallzahlen noch höher liegen als im Landkreis Augsburg.

    Was gilt jetzt für Mittagsbetreuungen, Horte und Kindertagesstätten in Stufe 3?
    Auch in diesem Bereich gibt es keine Automatismen bezüglich der Maßnahmen, die ab der nächsthöheren Stufe zu ergreifen sind. Für den Landkreis Augsburg gelten auf Weisung des Gesundheitsamts ab Mittwoch die folgenden Regeln im Bereich der Kinderbetreuung:

    • Aktuell findet keine Gruppenreduzierung statt, alle Kinder dürfen die Kindertageseinrichtung besuchen.
    • Kinder mit leichten Krankheitssymptomen dürfen die Kitas besuchen. Kinder mit folgenden Krankheitszeichen dürfen die Kita nicht besuchen: Fieber, Husten, Hals- und Ohrenschmerzen, starke Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall.
    • Mund-Nasen-Bedeckung für das gesamte Personal, alle Kinder im Hort und für alle Personen, die die Einrichtung betreten.
    • Kinder sind in festen Gruppen zu betreuen und zu fördern, offene Konzepte sind auszusetzen.
    • Es dürfen keine Teamsitzungen oder Teamfortbildungen stattfinden.
    • Es dürfen keine Feste und Feiern in den Einrichtungen stattfinden.

    Quelle: Landratsamt Augsburg, Kultusministerium

    Lesen Sie dazu auch:

    Corona-Zahlen erreichen Höchstwert: Was ändert sich nun im Kreis Augsburg?

    Berchtesgadener Land im Lockdown: Diese Regeln gelten ab heute

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden