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Landkreis Augsburg: Rentner landet wegen Volksverhetzung vor Gericht

Landkreis Augsburg

Rentner landet wegen Volksverhetzung vor Gericht

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    Weil er sich im Internet ausfällig ausließ, landete ein 73-Jähriger aus dem Landkreis vor Gericht.
    Weil er sich im Internet ausfällig ausließ, landete ein 73-Jähriger aus dem Landkreis vor Gericht. Foto: Alexander Kaya, Symbolbild

    Meinungsfreiheit hat auch Grenzen: Die sind erreicht, wenn Menschen beleidigt, verleumdet oder in ihrer Würde angegriffen werden. Oder wenn zu Hass und Gewalt angestachelt wird. Darunter fallen die Bilder und Kommentare, die ein 73-Jähriger Anfang des Jahres im Internet verbreitet hatte. Der Mann veröffentlichte in seinem frei zugänglichen Twitter-Account unter anderem eine Bilddatei, auf der ein offenbar arabischstämmiger Mann mit fünf abgeschlagenen Köpfen dargestellt wird. Dazu war der Kommentar zu lesen: „Der nette Moslem von nebenan.“

    Auch in drei weiteren Beiträgen im Internet machte der Rentner im Januar und Februar drastisch in Wort und Bild deutlich, was er von Flüchtlingen hält. Eine Bildreihe mit einem Schwarzafrikaner und Bundeskanzlerin Angela Merkel sollte die Entwicklung der Menschheit darstellen. Im Februar stellte der Mann ein Bild ein, das ein kleines Mädchen mit ihrer Mutter zeigte – sie waren Opfer einer Säureattacke geworden. Für den Mann war der Islam schuld daran, was er entsprechend mitteilte. Auch der Kommentar zu einem weiteren Bild zielte in diese Richtung: Es zeigte einen Bärtigen mit acht abgeschlagenen Köpfen. Der 73-Jährige schrieb dazu: „Sie werden uns töten. Die letzten dummen Menschen werden es noch zu spüren bekommen.“

    Rentner kannte das Verbot offenbar nicht

    Vor Gericht räumte der 73-Jährige ein, dass er die Bilder verbreitet hatte und Urheber der Kommentare auf seinem Twitter-Account war. Richterin Rita Greser bezeichnete das Bild von den Opfern der Säureattacke als „übel“: Mit dem Kommentar würden alle Muslime verunglimpft. Andere Menschen würden pauschal beschuldigt, sagte die Richterin, die eine Diskussion über das Thema nicht aufkommen ließ. Sie merkte an: „Man kann doch nicht alle über einen Kamm scheren.“ Und: „Stellen Sie sich vor, das würde jeder machen: Da wird Hass im Land geschürt.“

    Der Angeklagte sagte, dass er schon oft ähnliche Bilder gesehen habe. „Das ist ja fast normal.“ Er lese viel, vielleicht sei das auch der Grund, warum er so negativ eingestellt ist. Er habe aber er nicht gewusst, dass seine Darstellungen verboten seien. Gewalt gebe es doch auch im Öffentlich-Rechtlichen Fernsehen. Richterin Greser sagte, dass es einen Unterschied zwischen der Berichterstattung der Presse gibt und dem Otto-Normal-Verbraucher, der Bilder und Kommentare im Internet verbreitet. „Man kann doch nicht alles Mögliche ins Netz stellen und dann behaupten, man habe es nicht gewusst.“

    Urteil steht noch aus

    Tief ins Bewusstsein gedrungen sein dürften dem 73-Jährigen seine Tweets, als morgens sieben Beamte der Polizei zur Durchsuchung vor seiner Tür standen. Sie rückten aus, weil im Präsidium Schwaben Nord ein anonymer Hinweis eingegangen war. Unter anderem wurden das Handy, ein Netbook, ein PC und ein Tablett sichergestellt. Weil unklar ist, welches Gerät für die Straftaten benutzt wurde, und als „Tatwerkzeug“ eingezogen werden kann, wurde Hauptverhandlung gestern ausgesetzt. Ein Urteil steht noch aus. Die Staatsanwältin Gudrun Wagner hatte dafür plädiert, Smartphone und Netbook einzuziehen und den Rentner wegen Gewaltdarstellung und Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 3600 Euro zu verurteilen.

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