Was passiert, wenn man durch Unfall, Krankheit, Behinderung oder im Alter nicht mehr in der Lage ist, sich um seine Angelegenheiten zu kümmern? In diesem Fall muss ein im Rahmen einer Vorsorgevollmacht Bevollmächtigter oder gesetzlich bestellter Betreuer die Interessen beispielsweise bei Fragen der Gesundheit, im Bereich der Wohnungsangelegenheiten, oder in finanziellen Angelegenheiten vertreten.
Wie jeder selbst auf die Gestaltung der rechtlichen Vertretung Einfluss nehmen kann und was eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung ist, kann in einem Beratungsgespräch erläutert werden. Auch Fragen zur gesetzlichen Betreuung können erörtert werden.
In Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Augsburg bieten folgende Betreuungsvereine kostenlose Bürgersprechstunden an: Betreuungsverein für
Hier die Termine im ersten Halbjahr des Jahres 2016:
Bobingen, Kath. Kindergarten St. Felizitas, Mehrzweckraum, Sudetenstr. 9, Donnerstag, 12. Mai von 16.30 - 17.30 Uhr
Gersthofen, Familienstation, Johannesstr. 4, Mittwoch, 3. Februar, 6. April und 1. Juni von 17 - 18 Uhr
Königsbrunn, Mehrgenerationenhaus, Bgm.-Wohlfarth-Str. 98, Donnerstag, 3. März, und 2. Juni, von 16.30 - 17.30 Uhr
Meitingen, Rathaus, Schloßstr. 2, Donnerstag, 21. Januar., 17.03. und 09.06. von 17 - 18 Uhr
Neusäß, Rathaus, Hauptstr. 28 (barrierefrei im Erdgeschoss), Donnerstag, 4. Februar, 7. April und 9. Juni von 14 - 15 Uhr
Schwabmünchen, Zentrum für seelische Gesundheit des Caritasverbandes, Weidenhartstr. 31, Donnerstag, 7. Januar, 4. Februar. und 7. April jeweils von 16.30 - 17.30 Uhr
Stadtbergen, Rathaus, Oberer Stadtweg 2, Mittwoch, 3. Februar und 6. April von 15 - 16 Uhr
Zusmarshausen, Geschäftsstelle des Betreuungsvereins für Augsburg und Umgebung e. V., Augsburger Str. 38 a, Donnerstag, 18. Februar, 14. April und 2. Juni jeweils von 16 - 17 Uhr
Auskunft Informationen erhalten Bürger bei der Betreuungsstelle im Landratsamt Augsburg, Telefon 0821/3102-2480
oder im Internet unter
www.landkreis-augsburg.de