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Landkreis Augsburg: Raser knallte mit Auto in Kindergeburtstag

Landkreis Augsburg

Raser knallte mit Auto in Kindergeburtstag

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    In Kühlenthal wäre es beinahe zu einem katastrophalen Unfall gekommen.
    In Kühlenthal wäre es beinahe zu einem katastrophalen Unfall gekommen. Foto: Andreas Lode

    Um ein Haar wäre es im Juli in Kühlenthal zu einer Katastrophe gekommen: Ein heute 22-Jähriger raste mit 100 Stundenkilometern in den Eingang des kleinen Ortes im Norden des Landkreises Augsburg. Bei einer Schikane, die Autofahrer zum Langsamfahren veranlassen soll, verlor er die Kontrolle über sein

    Die drei Beifahrer des jungen Mannes aber wurden verletzt: Sie erlitten Prellungen, Platz- und Schürfwunden. Weil der Fahrer gegen einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung Einspruch eingelegt hatte, kam es gestern zur Verhandlung vorm Amtsgericht Augsburg.

    Dabei versuchte der in Anzug und Krawatte erschienene Verkäufer zunächst, den Unfall auf einen technischen Defekt an seinem Wagen zu schieben: Die Hinterachse sei defekt gewesen, deswegen habe sich das Auto überschlagen. Er selbst habe am Ortseingang vorschriftsmäßig auf 50 Stundenkilometer heruntergebremst. Dass er gegenüber der Polizei gesagt hatte, mit 100 Sachen in den Ort gebrettert zu sein, sei ein erzwungenes Geständnis gewesen. Richterin Susanne Hillebrand aber zweifelte massiv an dieser Version – zumal die drei Mitfahrer den Mann vor dem

    Mann war wegen anderer Verkehrsdelikte bereits bestraft

    Und der Unfall war nicht das einzige Verkehrsdelikt, das in der Verhandlung zur Sprache kam: Nachdem er im Herbst zuvor seinen Führerschein hatte abgeben müssen, erwischte ihn die Polizei noch zwei Mal am Steuer. Einmal überholte er sogar die Polizisten verkehrswidrig, die ihm erst Tage zuvor den Schein abgenommen hatten. Seine Begründung: Er habe nicht mehr daran gedacht, dass die Polizei ihm schon vor der ersten Schwarzfahrt den Führerschein abgenommen hatte. Da drohte ob der abenteuerlichen Darstellung die Richterin beinahe die Fassung zu verlieren: „Die Polizei kommt zu Ihnen nach Hause, nimmt Ihnen den Schein ab und Sie wollen mir allen Ernstes erklären, dass Sie das vergessen haben?“ Von ihm gehe „eine Gefahr für sich und andere“ aus. Wegen anderer Verkehrsdelikte wie Fahren ohne Führerscheins oder Fahrerflucht war der Mann bereits bestraft worden.

    Nach Rücksprache mit seiner Rechtsanwältin Petra Dittmer zog der Angeklagte schließlich den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück. Die Richterin verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 3600 Euro (90 Tagessätze zu jeweils 40 Euro). Es soll ein letzter Warnschuss sein: Ab einem Strafmaß von mehr als 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft. Außerdem darf der bislang unverbesserliche Raser erst in eineinhalb Jahren wieder einen Führerschein beantragen. „Wenn Sie irgendwann einmal wieder den Führerschein bekommen, sollten Sie aus der Sache gelernt haben“, schloss Hillebrand.

    Mittlerweile ist die Stelle, an der der Unfall geschah, auch zu einem Fall für den Gemeinderat geworden: Wie Bürgermeisterin Iris Harms sagte, soll die Stelle künftig besser erkenntlich sein. „Wir überlegen gerade, wie man das verbessern kann und was wir gerne hätten.“ Hintergrund: Die Gemeinde hatte die Schikanen vor etlichen Jahren in Eigenregie anbringen lassen, um Autofahrer dazu zu bringen, langsamer zu fahren. Der Polizei war dies aber immer schon ein Dorn im Auge, wie Helmut Brandmayr von der Inspektion Gersthofen sagt: „Das entspricht dort nicht der Straßenverkehrsordnung.“ Ein Unfallschwerpunkt sei es aber auch nicht: „Wer dort normal fährt, erkennt die Verschwenkung eigentlich schon.“

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