Was ist in den eigenen vier Wänden erlaubt? Und was nicht? Mit dieser Frage musste sich das Augsburger Amtsgericht beschäftigen. Der Grund: Zwei Frauen wollen gesehen haben, wie ein Mann in seinem Wintergarten onaniert. Der Anblick habe sie "schockiert und geekelt", weshalb sie zur Polizei gingen. Die Staatsanwaltschaft verhängte daraufhin einen Strafbefehl in Höhe von 1200 Euro wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses. Der Angeklagte legte Einspruch ein - und bekam am Ende Recht.
Landkreis Augsburg