Startseite
Icon Pfeil nach unten
Augsburg Land
Icon Pfeil nach unten

Landkreis Augsburg: Ohne Mundschutz kostet die Busfahrt 150 Euro – es geht aber noch teurer

Landkreis Augsburg

Ohne Mundschutz kostet die Busfahrt 150 Euro – es geht aber noch teurer

    • |
    Hier hat der Busfahrer Hausrecht. Ohne Mund-Nasen-Schutz darf der öffentliche Personennahverkehr nicht genutzt werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 150 Euro geahndet. 
    Hier hat der Busfahrer Hausrecht. Ohne Mund-Nasen-Schutz darf der öffentliche Personennahverkehr nicht genutzt werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 150 Euro geahndet.  Foto: Marcus Merk

    Es scheint ein ganz normaler Sommertag zu sein. Menschen flanieren durch die Straße, einige sitzen in Cafés und nippen an ihrem Eiskaffee. Doch der Eindruck trügt. Beim genauen Hinsehen fällt vor allem der Mundschutz auf, der bei vielen Menschen am Unterarm baumelt. Dort hängt er griffbereit für den nächsten Einsatz – im Bus, beim Einkaufen oder für den Restaurantbesuch. Doch immer wieder fällt auf, dass einige Personen gar keinen Mund–Nasen-Schutz mehr tragen. Dabei sprechen die Zahlen im Augsburger Land eine deutliche Sprache.

    Aktuell gibt es 454 bestätigte Fälle des Coronavirus im Landkreis Augsburg. Zehn Personen sind gestorben, 414 wieder genesen. Im Vergleich mit anderen Landkreisen stellen diese Zahlen zwar keine Ausreißer nach oben dar, doch mit Blick auf die Fälle vor genau einem Monat bedeutet dies immerhin einen Anstieg von rund 15 Prozent: Am 10.Juli waren es 394 bestätigte Fälle und neun Verstorbene. Maskenverweigerern erteilen die Leser unserer Zeitung daher eine klare Absage.

    Deutliche Kommentare auf den jüngsten Vorfall in Gersthofen

    „Jeder, der sich in der jetzigen Zeit uneinsichtig zeigt, schadet sich am Schluss nur selbst“, kommentiert ein Leser den Beitrag auf der Facebook-Seite unserer Zeitung, der sich auf den jüngsten Vorfall in Gersthofen bezieht. Eine 38-jährige Frau war am Wochenende in Gersthofen in einen Bus der Linie 58 gestiegen. Dabei hat sie entgegen der momentan geltenden gesetzlichen Regelungen keinen Mund-Nasen-Schutz getragen.

    Als die Busfahrerin sie darauf aufmerksam machte, wurde sie beleidigt. Die Frau musste anschließend den Bus verlassen und ihren Weg zu Fuß fortsetzen. Zudem erwartet sie eine Anzeige wegen Beleidigung. Obendrauf wird die 38-Jährige zudem noch 150 Euro legen müssen, die in Bayern für einen Verstoß gegen die geltenden Auflagen obligatorisch sind.

    Es kann auch einfach nur ein Schal getragen werden

    Personal für Kontrollen der Maskenpflicht hat die Gersthofer Verkehrsgesellschaft (GVG) nicht. „Vielmehr sind die Busfahrer instruiert und achten darauf“, erklärt Gersthofens Rathaussprecherin Ann-Christin Joder. Busfahrer hätten Hausrecht, könnten die Beförderung ablehnen und auch die Polizei rufen. Doch so weit muss es nicht kommen. „Sie sprechen die Kunden an, wenn sie keine Maske tragen oder sie nicht richtig tragen.“ Es könne ja sein, dass man schlicht und einfach vergessen habe, sie anzulegen. Sollten Fahrgäste überhaupt keine Maske dabei haben, ist Improvisationstalent gefragt. „Im öffentlichen Personennahverkehr ist es laut Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorgeschrieben, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen“, teilt das Landratsamt mit. Welche Art der Bedeckung es sein muss, werde dabei nicht genauer definiert. Dementsprechend könne auch ein Schal getragen werden.

    Vorbereitet auf die mögliche Vergesslichkeit ist der Bürgerservice des Landratsamts. „Unser Schild am Eingang mit der höflichen Aufforderung, Maske zu tragen, wird beachtet“, teilt die Behörde mit. „Sollte jemand ins Haus kommen, der keine Maske trägt, wird ihm von den Kollegen am Infopoint im Eingangsbereich eine Einmalmaske angeboten.“ Bislang sei es nicht vorgekommen, dass Besucher des Landratsamts das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verweigert hätten.

    Verstöße in der Gastronomie können bis zu 25.000 Euro kosten

    Richtig teuer würde eine solche Nachlässigkeit jedoch in der Gastronomie werden. Hier steht der Wirt in der Verantwortung. Sollten die Mitarbeiter ohne Mundschutz erwischt werden, kann dies ein Bußgeld von 5000 bis 25.000 Euro nach sich ziehen. „Für die rund 2700 Menschen, die im Landkreis Augsburg im Hotel- und Gaststättengewerbe arbeiten, bedeutet das eine große Mehrbelastung“, sagt Tim Lubecki von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). „Servicekräfte müssen bei sommerlichem Wetter über viele Stunden mit Mundschutz kellnern, Tischabstände im Blick haben und Adresslisten der Gäste führen“, sagt Lubecki. Wo genau der Schuh drückt, will die Gewerkschaft NGG nun genau wissen und hat eine Umfrage gestartet. Köche, Kellner und Hotelfachleute können dabei über ihre Arbeit unter Corona-Bedingungen berichten. „Die Erfahrungen sollen dabei helfen, den Gesundheitsschutz für Beschäftigte und Gäste zu verbessern. Das Gastgewerbe darf unter keinen Umständen zu einem Corona-Hotspot wie im Tiroler Skiort Ischgl werden“, warnt Lubecki.

    Hier geht es zum Kommentar zum Thema: Bei der Maskenpflicht mal an die eigene Nase fassen

    Lesen Sie auch:

    Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden