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Landkreis Augsburg: Mann verliert Job nach Flüchtlings-Hetze bei Facebook

Landkreis Augsburg

Mann verliert Job nach Flüchtlings-Hetze bei Facebook

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    Weil er bei Facebook  Asylbewerber nach „Auschwitz und Dachau“ gewünscht haben soll, hat ein  Mann aus dem nördlichen Landkreis Augsburg seinen Job verloren.
    Weil er bei Facebook Asylbewerber nach „Auschwitz und Dachau“ gewünscht haben soll, hat ein Mann aus dem nördlichen Landkreis Augsburg seinen Job verloren. Foto: Jens Büttner (dpa)

    Auf der Internetplattform „Perlen aus Freital“ werden Menschen an den Pranger gestellt, die im Internet mit rassistischen beziehungsweise rechtsradikalen Äußerungen auf sich aufmerksam machen. Einer von diesen Angeprangerten ist ein junger Mann aus dem nördlichen Landkreis Augsburg.

    Während einer Facebook-Diskussion soll er Flüchtlinge als „Dreckspack“ bezeichnet haben, für das „in Auschwitz und Dachau ein paar Örtlichkeiten“ frei seien.

    Die beiden Konzentrations- beziehungsweise Arbeitslager Auschwitz und Dachau stehen symbolisch für den organisierten Massenmord unter anderem an Millionen Juden, Sinti, Roma, Homosexuellen und Oppositionellen im Dritten Reich. Ein Post, den vor allem einer als „Abschaum“ bezeichnet – der Beschuldigte selbst.

    Dass er den Beitrag selbst verfasst habe, bestreitet er. „Ich wurde gehackt. Irgendjemand hat das in meinem Namen geschrieben – und gelöscht, bevor ich davon erfahren habe.“ Durch anonyme Anrufe habe er erst davon erfahren. Der Inhalt sei „eine absolute Frechheit. Ich bin mir sicher, dass mir da jemand schaden wollte.“ Er habe prompt eine Entschuldigung auf Facebook veröffentlich. Der Beschuldigte sagt, er habe „zu 50 Prozent ausländische Freunde. Dass ich rechts sein soll ist ein schlechter Witz“.

    Sein Haupt-Arbeitgeber steht weiter zu ihm

    Sein Arbeitgeber, ein Malermeister aus dem Landkreis, stellt sich hinter ihn: „Es gab einige Anrufe bei mir deswegen. Ich muss ihm da einfach vertrauen.“ So gelassen hat der Chef des jungen Mannes bei dessen Nebenjob nicht reagiert – und ihn entlassen. In beidseitigem Einverständnis, wie der junge Mann versichert.

    Dieser Ex-Chef, Betreiber einer Diskothek im Großraum Augsburg, war von der Affäre überrascht: „Dass er so denkt, hat sich vorher nie abgezeichnet.“ Natürlich könne er nicht mit jemandem dieser Gesinnung zusammenarbeiten, viele Kunden und Mitarbeiter hätten einen Migrationshintergrund. Doch er erhebt auch schwere Anschuldigungen gegen die Betreiber der Enthüllungsplattform: „Es ist eine Unverschämtheit, den Arbeitgeber da mit hineinzuziehen“, sagt der Discobetreiber. 

    Neben einem digitalen Beweisfoto gibt die Plattform auch die Namen der Arbeitgeber an. „Mittlerweile melden sich bei mir Leute aus Hamburg, die noch nie bei mir waren und fragen mich, ob ich diese Einstellung auch habe.“ Nicht nur, dass er scharf angegangen wurde, auch Online-Bewertungen seines Betriebs hätten spürbar unter der Affäre gelitten. „Ich bin hier der Leidtragende, weil man mich öffentlich macht. Während die Betreiber dieser Plattform anonym bleiben“, sagt der Discobetreiber.

    Warum werden auf dem Blog überhaupt die Namen der Arbeitgeber erwähnt? „Wir möchten hier eine Gegenöffentlichkeit erzeugen“, schreibt einer der Betreiber, der sich „Christopher“ nennt, in einer Stellungnahme. Ersteller fragwürdiger Beiträge sollten auch in ihrem sozialen Umfeld mit ihren Postings konfrontiert werden. Zu Entlassungen rufe man nicht auf: „Wir sehen die Arbeitgeber nicht in der Pflicht, die Leute zu entlassen. Wir befürchten sogar, dass sich die dann arbeitslosen Hetzer eher noch mehr radikalisieren und mit ihren Postings in geschlossenen Gruppen auf Facebook verschwinden.“ Aber vielleicht helfe man damit auch der ein oder anderen Firma, endlich einen Rechtsextremen entlassen zu können.

    Laut Rechtsanwalt Guntram Baumann von der Kanzlei Meidert und Kollegen in Augsburg ist das aber rechtlich problematisch: „Ein rechtsextremer Post im Internet reicht für eine Kündigung normalerweise nicht aus, da es nicht direkt mit dem Beruf zusammenhängt“, sagt der Experte für Arbeitsrecht. Es gebe aber Ausnahmen. Etwa dann, wenn das Verhalten nachweislich geschäftsschädigend sei, also Kunden wegfielen, weil sich beispielsweise über das Profil Hinweise auf den Arbeitgeber ergeben. Zudem müsse man beweisen, dass das Profil nicht „gehackt“ wurde.

    Den Betreibern der „Perlen aus Freital“ ist dieses Argument bekannt. Man prüfe dann das Umfeld. Das habe es aber erst einmal gegeben, dem Betreffenden konnten Verbindungen zur NPD nachgewiesen werden. Im konkreten Fall läge kein Einspruch des Beschuldigten vor. Der junge Mann aus dem Augsburger Land sagte auf Anfrage unserer Redaktion, von den „Perlen aus Freital“ noch nie gehört zu haben.

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