Schlechte Nachrichten für den Einzelhandel im Landkreis Augsburg: Weil die Corona-Inzidenz am Wochenende über den Schwellenwert von 50 gestiegen ist, dürfen die Geschäfte nicht generell öffnen. Laut Robert-Koch-Institut lag die Sieben-Tage-Inzidenz am Sonntag bei 59,2. Diese Zahl ist maßgeblich für die Ersteinstufung, was die neuen Corona-Regeln angeht.
Keine generelle Ladenöffnung im Landkreis Augsburg
Für den Landkreis bedeutet das: Für alle Geschäfte, die bislang geschlossen waren, gelten weiterhin Einschränkungen. Sie dürfen bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ihre Kunden nur empfangen, wenn sich diese vorher angemeldet haben. Dieses Konzept wird "Click and Meet" genannt. Es sieht vor, dass ein Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche in den Laden darf. Etwas weniger Einschränkungen gelten ab Montag für Buchläden. Wie in ganz Bayern gelten diese nun als Geschäfte des täglichen Bedarfs, so wie bislang Bäckereien, Drogerien oder Supermärkte. Für Gartenmärkte, Baumärkte und Blumenläden gilt das schon seit Anfang März.
Diese neuen Corona-Regeln für die Geschäfte im Kreis Augsburg gelten bis auf Weiteres. Erst wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen der Inzidenzwert unter 50 liegt, kann es zu neuen Lockerungen kommen. Dann kann der Einzelhandel generell wieder öffnen. Sollte die Inzidenz wieder über den Grenzwert von 100 steigen, gelten laut dem Beschluss des Bayerischen Ministerrates wieder die bisherigen Corona-Regeln.
Welche Regeln gelten in der Stadt Augsburg und anderen Landkreisen?
Die aktuellen Regeln für den Einzelhandel im Landkreis sind identisch mit denen in der Stadt Augsburg. Dort lag die Sieben-Tage-Inzidenz am Sonntag laut RKI bei 62,7. Deutlich lockerer sind die Regeln ab Montag im Kreis Aichach-Friedberg. Dort lag die Inzidenz am Sonntag lediglich bei 19,3. Dort dürfen die Geschäfte deshalb - mit Hygienekonzepten - wieder öffnen.
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