Nach der Verschärfung der Lockdown-Regeln gilt in ganz Bayern im Einzelhandel und im öffentlichen Nahverkehr eine FFP2-Maskenpflicht. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege stellt pflegenden Angehörigen jeweils drei FFP2-Masken zur Verfügung. Die Verteilung der Masken wird über die Stadt-und Gemeindeverwaltungen im Landkreis koordiniert. Hauptpflegepersonen können die Masken unter Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades des Pflegebedürftigen bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung der pflegebedürftigen Person abholen.
Landkreis Augsburg